„Wer raucht, glaubt zu genießen. Obwohl er in Wahrheit stinkenden, giftigen Qualm in seinen Körper pumpt“, beschreibt Ökotest die tückischen Effekte von Nikotin. Doch wie loskommen von den Zigaretten? Helfen Nikotinersatz-Präparate, wie Pflaster, Kaugummis oder Lutschtabletten? Ökotest hat sich die Rauchentwöhnung angeschaut.
Wer nach einer Definition für „Sucht“ sucht, findet verschiedene Beschreibungen. Wird sie an einer Stelle als „krankhafte Abhängigkeit von einem bestimmten Genuss- oder Rauschmittel“ bezeichnet, liest man an anderer Stelle: „Abhängigkeit (umgangssprachlich Sucht) bezeichnet in der Medizin das unabweisbare Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand. Diesem Verlangen werden die Kräfte des Verstandes untergeordnet.“ Kurzum: Man weiß, dass es schädlich ist, macht es aber trotzdem. Das geht Rauchern sicherlich nicht anders – wohl mit dem Wissen, dass Raucher im Schnitt etwa zehn Jahre früher sterben als Nichtraucher.
Nicorette und Nicotinell im Ökotest
Hin und wieder jedoch, meist um den Jahreswechsel, gewinnen die „Kräfte des Verstandes“ die Oberhand und fassen den Entschluss, mit dem Rauchen aufzuhören – oder es doch zumindest zu versuchen. Wie klappt das am besten? Helfen Nikotinersatz-Präparate, wie Nikotinkaugummis, -pflaster, Inhaler oder Sprays? Wann eignen sich nikotinhaltige Lutschtabletten? Und wie sinnvoll sind Kombinationen unterschiedlicher Nikotinersatzpräparate? Ökotest hat sich die unterschiedlichen Möglichkeiten des Nikotinersatzes aus der Apotheke genau angeschaut – für Apotheker sind das alles vertraute Präparate: Nicorette® (Inhaler, Kaugummi, Lutschtablette, Spray, Pflaster), Nicotinell® (Pflaster, Kaugummi, Lutschtablette), Nikofrenon® Pflaster und Niquitin® Pflaster.
Nikotinersatz hilft bei der Rauchentwöhnung
Die Ökotest-Redaktion ist überzeugt vom Nikotinersatz – zu monieren findet sie kaum etwas, abgesehen von PVC/PVDC/chlorierten Verbindungen in der Verpackung (Nicotinell® Kaugummi/Lutschtablette, Nicorette® Inhaler/Kaugummi). Größtes Gewicht hatten bei der Bewertung der Nachweis der Wirksamkeit des jeweiligen Präparates und die Informationen des Beipackzettels. Hier gibt es ausschließlich Bestnoten: „Wirksamkeit ausreichend belegt“ und Beipackzettel „sehr gut“. Das heißt, alle wichtigen Hinweise sind dort enthalten.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen