Während die Apotheker sich noch um Rechtssicherheit bemühen, ob sie Probeentnahmesets zum Nachweis von Antikörpern gegen das Coronavirus abgeben dürfen oder nicht, bietet die Drogeriemarktkette dm die sogenannten Schnelltests bereits auf ihrer Website an. Das könnte dm jetzt auf die Füße fallen: Das Sozialministerium in Baden-Württemberg teilt die Rechtsauffassung nicht, dass solche Testkits frei verkäuflich sind.
Das baden-württembergische Sozialministerium prüft das Angebot eines Tests auf Antikörper gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 beim Drogeriemarkt dm. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums ist eine Abgabe nur an Fachpersonal zulässig, wenn solche Testkits einen diagnostischen Zweck haben. Man habe Schritte eingeleitet, um den Sachverhalt zu klären, teilte das Ministerium am Montag mit. Zuvor hatte die Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ darüber berichtetet.
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Grundsätzlich ist die Abgabe von In-vitro-Diagnostika, die dem direkten oder indirekten Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung – dazu zählt auch COVID-19 – dienen, gemäß Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) nur an Fachpersonal erlaubt. Bei dem im Internetshop von dm angebotenen Test entnimmt sich der Kunde jedoch lediglich zu Hause selbst eine Blutprobe. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Ob die MPAV auch solche Probeentnahmesets umfasst, ist umstritten. Die ABDA forderte in ihrer Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz erstmals eine entsprechende Klarstellung der Vorschriften. Zudem regte sie an, die Probeentnahme auch in den Apotheken zu gestatten. Im vergangene Woche beschlossenen Kabinettsentwurf wurde diesem Wunsch mit Blick auf die Apotheken jedoch nicht entsprochen.
dm verteidigt sich
Das Produkt biete Kunden die Möglichkeit, diskret und ohne einen Arztbesuch einen Test vorzunehmen, der angibt, ob sich Antikörper gegen das Coronavirus gebildet haben, teilte Sebastian Bayer mit, der in der dm-Geschäftsführung für Marketing und Beschaffung zuständig ist. Seiner Überzeugung nach unterliegt der Test nicht der Abgabenverordnung für Medizinprodukte und darf frei verkauft werden. Das entspreche auch der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums.
Bayer wies darauf hin, dass der Test eine bereits durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nachweise und nicht zum Nachweis einer akuten Infektion geeignet sei. „Unabhängig vom Testergebnis sollten Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand halten, auf Hygiene achten und eine Alltagsmaske tragen, unbedingt beachtet werden. Sollten Kunden verunsichert sein, empfehlen wir in jedem Fall Rücksprache mit einem Arzt zu halten.“
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