Ministerium: Das Papierrezept soll nicht abgeschafft werden

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt bei denE-Verordnungen aufs Tempo – erste Tests mit digitalen Rezepten gibt es sogarschon. Aber was passiert eigentlich mit dem Papierrezept, wenn das E-Rezepteingeführt wird? In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen stellt dasBundesgesundheitsministerium nun klar, dass eine vollständige Abschaffung desPapierrezeptes nicht vorgesehen ist.

Noch in dieser Legislaturperiode soll sich beim ThemaE-Rezept einiges tun. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung (GSAV) will die Bundesregierung Apotheker, Kassen undÄrzte dazu verpflichten, innerhalb von sieben Monaten die nötigen Vereinbarungenzu treffen, damit Arzneimittel auch digital verordnetwerden können. Zur Erklärung: Derzeit ist das Papierrezept in mehrerenVerträgen und Gesetzen als Verordnungsmedium vorgeschrieben. Läuft alles nachPlan, könnten diese Vereinbarungen im Frühjahr 2020 stehen. Konkret geht es umdie Bundesmantelverträge, den Rahmenvertrag und dieArzneimittelabrechnungsvereinbarung.

Schon jetzt gibt es aber Projekte, in denen das E-Rezeptgetestet werden soll. Die Techniker Krankenkasse hat kürzlich einModellvorhaben in einem Hamburger Stadtteil gestartet. Und in Baden-Württembergwollen die Apotheker (Kammer und Verband) gemeinsam mit den Kassen ein Projektin zwei Regionen starten – mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung.Die Grünen-Bundestagsfraktion sorgt sich in diesem Zusammenhang um diesogenannte Interoperabilität der E-Rezepte. Es geht also um die Frage, ob dieeinzelnen E-Rezepte überhaupt miteinander und mit der von der Gematik geplantenVersion des E-Rezeptes kompatibel sind. „Es besteht die Gefahr, dass nationale Insellösungenfür das elektronische Rezept wie auch den elektronischen Medikationsplanentstehen“, heißt es in einer Anfrage der Grünen an die Bundesregierung, in der es neben dem E-Rezept auch um den E-Medikationsplan und die Kompatibilität miteuropäischen Netzwerken geht.

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In seiner Antwort weist das BMG auf das von der Gematik aufgebauteInteroperabilitätsverzeichnis „vesta“ hin, das es seit 2017 gibt. DasVerzeichnis diene der Förderung der Interoperabilität zwischeninformationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen. „Darin werden (…) technische und semantische Standards, Profileund Leitfäden für informationstechnische Systeme der Gesundheitsbranche aufgeführt“,so das Ministerium.

Die Grünen erkundigen sich aber auch sehr detailliertnach den Plänen des BMG in Sachen E-Rezept. Unter anderem geht es um die Frage,wie es um die Zukunft des Papierrezeptes bestellt ist, wenn digital verordnetwerden kann. Das BMG stellt dazu klar, dass Ärzte auch künftig – wenn gewünscht– auf Papier verordnen können sollen. „Eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes ist derzeit nicht geplant“,heißt es in der Antwort. Wie das Nebeneinander von Papier- und E-Rezept abergenau ausgestaltet werden soll, erklärt das BMG nicht weiter

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