Merkel lobt Apotheken und kündigt Versand von Masken an

Die Ausgabe von Schutzmasken durch die Apotheken an Corona-Risikopatienten funktioniert laut Bundeskanzlerin Angela Merkel im Großen und Ganzen bisher gut. Bei einer Fragestunde im Bundestag sagte sie mit Blick auf das Infektionsrisiko für die Betroffenen bei der Abholung in den Offizinen, man werde in der zweiten Phase auch auf andere Vertriebswege setzen.

Bei der Befragung der Bundesregierung stellte sich am heutigen Dienstag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Unter anderem positionierte sie sich zur Verteilung von Schutzmasken durch die Apotheken, die seit gestern läuft: Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob es nicht besser gewesen wäre, die Masken zu versenden.

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„Das wird in einem zweiten Schritt auch geschehen“, antwortete Merkel. Man werde die Masken dann „anderweitig verteilen“, sagte sie. Die Regierung wollte jedoch der Kanzlerin zufolge schnell ein Angebot schaffen – mit der Umsetzung in den Apotheken zeigte sie sich zufrieden. „Das klappt im Großen und Ganzen – mit wenigen Ausnahmen – sehr gut.“ Sie unterstütze die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Die Kritik, dass damit Menschen, die besonders gefährdet sind für schwere COVID-19-Verläufe, gezwungen seien, das Haus zu verlassen, relativierte sie. Sie gehe davon aus, dass viele Über-60-Jährige ohnehin gelegentlich Besorgungen im Einzelhandel zu erledigen hätten und bei dieser Gelegenheit auch die Apotheken aufsuchten. „Dass so viele kommen, zeigt ja, dass es ein Angebot ist, das angenommen wird.“

Patienten sollen „auf einem anderen Weg“ versorgt werden.

Merkel verteidigte die gemeinsame Linie mit Spahn. „Wir haben uns für dieses Angebot entschieden, weil es machbar war“, sagte sie. „Wir standen vor der Entscheidung, jetzt vor Weihnachten nichts zu tun oder dies zu tun.“ Alle, die ihre Masken jetzt in dieser ersten Phase im Dezember nicht haben möchten und stattdessen lieber zu Hause bleiben, sollen demnach im Januar „auf einem anderen Weg“ versorgt werden.

Nach der sogenannten Corona-Schutzmasken-Verordnung, die gestern in Kraft getreten ist, sollen Apotheken bis zum 6. Januar jeweils drei FFP2-Masken oder Masken vergleichbarer Qualität kostenlos an Menschen verteilen, die besonders gefährdet sind, schwere COVID-19-Verläufe zu entwickeln. Neben Über-60-Jährigen zählen dazu Personen mit Vorerkrankungen wie COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Demenz, chronischer Herzinsuffizienz oder Krebserkrankungen (eine vollständige Übersicht findet sich in einem aktualisierten Frage-Antwort-Katalog auf DAZ.online). Wer anspruchsberechtigt ist, muss das Apothekenpersonal prüfen. Vergütet werden die Apotheken dabei pauschal nach der Anzahl der verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel, die sie im dritten Quartal an den Nacht- und Notdienstfonds gemeldet haben. 

Phase zwei startet im Januar

Ab 6. Januar 2021 ändert sich die Systematik: Dann muss der Anspruchsberechtigte eine Art Coupon vorlegen, den ihm seine Krankenkasse zuschickt. Für diesen nicht personalisierten, fälschungssicheren Gutschein erhält der Versicherte sechs Masken und muss dafür 2 Euro Eigenbeteiligung zahlen. Für jede einzelne Maske erhält die Apotheke oder der Versender 6 Euro, in denen neben der Vergütung auch der Einkaufspreis, sämtliche Zuschläge sowie die Mehrwertsteuer enthalten sind. In der Begründung der jetzt in Kraft getretenen Verordnung hatte Spahn die Arzneimittelversender aus anderen EU-Mitgliedstaaten explizit einbezogen – allerdings erst in Phase zwei, also ab dem 6. Januar 2021.

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