Mein liebes Tagebuch

Spahn macht Dampf beim Apotheken-Stärkungsgesetz, er will’s noch im Juli ins Kabinett bringen, mit allen Unwägbarkeiten. Und wir Apothekers sind dann soweit: Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz. Na, da hat man uns ganz schön weichgekocht. Außerdem: Die GKV will lieber Verträge mit Versendern als unser Honorar erhöhen, Pharmaunternehmen dürfen ausländischen Versendern niedrigere Preise bieten und die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken wird noch bürokratischer. Was bleibt: der Apothekerberuf ist ein Engpassberuf. Was kommt danach? 

1. Juli 2019 

Mein liebes Tagebuch, das möchte man am liebsten gar nicht wissen, wie die Arzneimittel z. B aus den niederländischen Arzneiversandhäusern in den vergangenen heißen Tagen nach Deutschland transportiert wurden. Bei brütendheißen 39 Grad und mehr, in einem Pappkarton verpackt, in einem Kleintransporter der gängigen Speditionsunternehmen, ohne Kühlung im Frachtraum. Ein Unding! Während die deutschen Großhändler beim Arzneitransport die harten GDP-Anforderungen erfüllen müssen und Arzneimittellieferungen mit Fahrzeugen vornehmen, die die Temperaturanforderungen einhalten, muss man das wohl bei den Lieferungen mit Logistikern und Speditionen bezweifeln. Das Bundesgesundheitsministerium will hier zwar Abhilfe schaffen: Für Arzneimittel, die im Botendienst und im Versandhandel ausgeliefert werden, soll es künftig eine Pflicht zur Temperaturkontrolle geben – so sieht es Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Der deutsche Großhandelsverband Phagro hält die Anforderungen allerdings für unzureichend. Denn die Anforderungen an die Versandapotheken seien „viel zu unbestimmt und wider besseren Wissens juristisch ungenau“, so der Phagro. Mein liebes Tagebuch, dem kann man nur zustimmen. Und vor allem: Wie sieht es mit den Kontrollen aus? Will das Bundesgesundheitsministerium da einfach wegschauen? Arzneimittelqualität ist nicht teilbar. Arzneimittelversand, Arzneimittelsicherheit und heiße Temperaturen – irgendwie passt das derzeit nicht zusammen. Wenn man das will, dann muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. 

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