Auch wenn noch nicht ganz klar ist, wann das E-Rezept flächendeckend in Deutschlands Apotheken Einzug halten wird, sollten sich Apotheker:innen zumindest gedanklich mit dem Thema und allem, was daran hängt, befassen. Eine von vielen Fragen, die sich dabei stellt, ist die nach einer Versicherung für E-Rezepte.
Wenn E-Rezepte die Papierbelege irgendwann ablösen sollten, werden sich einige Prozesse in der Apotheke ändern oder ganz wegfallen. Einer davon ist die Rezeptabholung durch die Rechenzentren. Zwar werden die Sonderbelege für die pharmazeutischen Dienstleistungen zunächst auf diesem Weg zur Abrechnung kommen, dennoch ist davon auszugehen, dass der Stapel immer kleiner werden wird. Diese Papierrezepte sind mit einer sogenannten Valorenversicherung versichert – einer Versicherung für wertvolle Gegenstände während des Transports und der transportbedingten Lagerung. Sie läuft über die Apothekenrechenzentren, die für ihre Kunden die Risiken versichern. Mit dem E-Rezept wird das laut dem Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (vdarz) so nicht mehr möglich sein.
Mehr zum Thema
Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 4)
Abrechnung, TI-Komponenten und Sicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Das Risiko besteht dem vdarz zufolge an der Stelle, an der die Apotheke das Rezept abgerufen, das Arzneimittel dispensiert und den Quittungsdatensatz von der Gematik erhalten, diese Daten aber noch nicht an das ARZ geschickt hat. Die Apotheke muss nämlich das vom Arzt signierte E-Rezept, den von der Apotheke signierten Abgabedatensatz und die vom Fachdienst signierte Quittung – das sogenannte E-Rezept-Bundle – an das Apothekenrechenzetrum senden. Bis das passiert, wird es in der Warenwirtschaft zwischengespeichert. Wird die in dieser Zeit Opfer eines Hackerangriffs oder geht anderweitig in die Knie, liegt das Risiko bei der Apotheke. Wie können sich also Apotheken künftig absichern?
Cyberversicherung haftet nicht bei Angriff auf die TI
Dem vdarz zufolge braucht es dafür künftig eine Cyberversicherung für die Warenwirtschaft, die das Risiko der E-Rezepte mit abdeckt. Da die Versicherung die zu versichernden Risiken genau kennen will, ist die individuelle Risikoanalyse der Apothekenwarenwirtschaft (Backup-Konzept, Bedienung etc.) wichtig. Diese Versicherung kann folglich nicht mehr vom ARZ global für die Kunden abgeschlossen werden.
Also muss wohl jede Apotheke selbst tätig werden. Laut Versicherungsmakler Steffen Benecke ergänzt ein Versicherer seit März die Bedingungen seiner Sachgefahrenversicherung wie folgt:
Verlust von Rezepten / E-Rezepten
Für Krankenkassen-Rezepte und Krankenscheine leistet der Versicherer in Höhe des Ausfalls, den der Versicherungsnehmer in Folge des Versicherungsfalls bei der nächsten Abrechnung mit der Krankenkasse erleidet, sofern und soweit kein anderweitiger Ersatz erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Abs. 1 gilt auch, wenn die Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind.
Allerdings trete der Cyberversicherer der Apotheke nur für den Rezeptverlust ein, wenn die eigenen TI-Geräte in der Apotheke kompromittiert werden, erklärt der Makler. Wenn die Gematik bzw. die TI gehackt werde, gelte das nicht. Dieser Fall ist wohl gar nicht versicherbar. Sofern bei TI-Ausfall zeitweise keine Rezepte bzw. QR-Codes eingescannt werden können, sollte dies allerdings zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, sodass dadurch kein Schaden entstehen dürfte, so Benecke. Dann muss der Patient jedoch entweder warten oder, falls das Medikament dringend benötigt wird, sich ein Muster-16-Formular organisieren.
Mehr zum Thema
Hackerangriffe, Geräteschaden etc.
Kann man sich gegen TI-Ausfall versichern?
Ein Teil des zu versichernden Risikos bleibt aber doch bei den Rechenzentren. Denn auch mit dem E-Rezept erfolgt die Abrechnung zwischen ARZ und Kassen per Sammelrechnung. Vor gut einem Jahr hatte sich vdarz-Vorstandsmitglied Klaus Henkel gegenüber der DAZ zu dem Thema geäußert. Sein Vorschlag damals: Eine tägliche Abrechnung für E-Rezepte. Dadurch würden die Beträge nicht künstlich, wie zurzeit durch die Sammelrechnung noch vorgegeben, erhöht. Die Haftungsübergabe erfolge dann tagesgenau und der genaue Risikozeitpunkt der Übergabe an die Kostenträger seien relevant für die Berechnung der Prämie – je länger der Zeitraum des Versicherungsrisikos und je höher das Versicherungsvolumen, umso höher sei die zu zahlende Prämie. Es sei sicherlich auch im Sinne der Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken durch schnellere Zahlungsströme zu minimieren, so Henkel. Das verbleibende Versicherungsrisiko wäre deutlich geringer.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen