Impfzertifikate: DAV vertröstet Apotheken erneut

Wie geht es weiter mit den digitalen Impfzertifikaten? Das DAV-Portal vertröstet erneut: Man arbeite „intensiv an Lösungen zur Schließung der erkannten Sicherheitslücke“. Neue Informationen werden vorsichtshalber erst für den morgigen Donnerstag angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium drückt es etwas deutlicher aus: Das DAV-Portal werde „aktuell in die Telematikinfrastruktur integriert“.

Nun ist es Apotheken bereits seit einer Woche nicht mehr möglich, digitale COVID-19-Impfzertifikate über mein-apothekenportal.de zu erstellen. Und sie können ihren Kunden und Kundinnen weiterhin keine verbindliche Auskunft geben, wann sie diesen Service wieder anbieten. Mitten in der Ferienzeit ist dies ein besonderes Ärgernis.

Auf dem Portal lautet die Information des Deutschen Apothekerverbands (DAV) heute: „Derzeit wird intensiv an Lösungen zur Schließung der erkannten Sicherheitslücke gearbeitet. Dazu sind bereits erste Tests in Vorbereitung. Über den Fortgang werden wir Sie morgen, Donnerstag dem 29.07.2021, wieder informieren“. Und weiter: „Als Apothekeninhaber/in müssen Sie aktuell nichts weiter tun. Sie erhalten an dieser Stelle zu gegebener Zeit alle weiteren notwendigen Informationen zur Wiederanbindung an das Fachmodul ‚digitales Impfzertifikat‘“.

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Die Apotheker:innen können also nichts anderes tun, als abwarten und ihre Kund:innen weiter vertrösten – vielleicht schaffen es diese ja, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ihen den digitalen Impfnachweis ausstellen. Da die Tests erst „in Vorbereitung“ sind, ist offenbar weitere Geduld gefragt. 

Auch die jüngsten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) klingen nicht, als wäre die Arbeit über Nacht erledigt. Um seine Sicherheit „noch weiter zu erhöhen, wird das DAV-Portal aktuell in die Telematikinfrastruktur integriert“, heißt es von dort. Zugleich betont das Ministerium, dass für das DAV-Portal die gleichen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen wie für die gesamte digitale Zertifikatsinfrastruktur gelten. Die Sicherheitsrichtlinien für die Nutzung des DAV-Portals seien mit dem BMG und IBM, dem IT-Dienstleister des Robert Koch-Insituts, abgestimmt gewesen. Es sei Aufgabe des DAV, dieses hohe Niveau an Datenschutz- und Datensicherheit zu gewährleisten. Zur Anmeldung benötigten Apotheken die Betriebserlaubnis der Apotheke und einen Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds. Wie genau die TI-Anbindung am Ende aussehen wird, werden die Apotheken wohl erst sehen, wenn es so weit ist.

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