Huml: Spahn sollte gegen Lieferengpässe mehr unternehmen

Mit dem GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz wollen die Regierungsfraktionen und das Bundesgesundheitsministerium die Lieferengpass-Problematik angehen. Doch viele Verbände, Institutionen und Experten meinen: Die geplanten Maßnahmen gehen nicht weit genug – auch die Apotheker wünschen sich mehr, etwa die Streichung der Exklusivverträge. Nun meldet sich auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zu Wort und schlägt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weitere Maßnahmen vor.

In einem Änderungsantrag zum GKV-FKG sind diverse Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Lieferengpässen enthalten. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll demnach eine wichtige Rolle zukommen: Bei der Behörde soll ein Beirat gegründet werden, der aktuelle Versorgungslagen analysiert und in (drohenden) Engpass-Situationen Maßnahmen empfiehlt, die das BfArM dann anordnen darf – dazu gehören der Import ausländischer Arzneimittel, die Anforderung von Daten aus dem Großhandel und eine Ausweitung der Lagerpflichten. Für die Apotheker soll es die sogenannte 24-Stunden-Regel geben: 24 Stunden nach dem Auftauchen eines Engpasses dürfen die Pharmazeuten demnach ein nicht-rabattiertes Medikament abgeben – unter bestimmten Voraussetzungen.

Huml: Spahns Maßnahmen sind nur der erste Schritt

In einer Pressemitteilung stellt Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml klar, dass ihr diese Pläne nicht weit genug gehen. Wörtlich erklärt die Ministerin: „Es ist wichtig, schnell etwas gegen die wachsende Abhängigkeit von außereuropäischen Ländern bei lebenswichtigen Arzneimitteln zu unternehmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zwar schon einige Anregungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen und sie im Rahmen von Änderungsanträgen zum ‚Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz‘ eingebracht. Diese können aber nur einen ersten Schritt darstellen. Es müssen noch weitere Maßnahmen geprüft werden.“

Diese Maßnahmen hat die CSU-Politikerin im Blick:

  • Auf Bundes- und EU-Ebene müssten bei der Arzneimittelproduktion „europäische Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden“, auch wenn die Herstellung außerhalb Europas stattfindet.
  • Arzneimittelhersteller müssten verpflichtet werden, bei der Herstellung insbesondere von versorgungsrelevanten Arzneimitteln in der EU hergestellte Wirkstoffe zu verwenden.
  • „Liefer-Schwankungen“ bei wichtigen versorgungsrelevanten Arzneimitteln in Krankenhäusern müssten abgefedert werden. Bayern will daher beim BMG anregen, dass die bisherigen Regelungen zur zweiwöchigen verpflichtenden Lagerhaltung ausgedehnt werden. Zur Erklärung: Der pharmazeutische Großhandel ist derzeit verpflichtet, Arzneimittel vorzuhalten, die „mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen“. Der Großhandelsverband Phagro hatte bei der Anhörung zum GKV-FKG aber zuletzt eine mögliche Ausweitung dieser Lagerungspflichten heftig kritisiert.
  • Huml erinnerte daran, dass sie bereits 2018 in Brüssel den Wunsch einer Rückverlagerung der Arzneimittelproduktion in die EU vorgetragen habe. Diese Forderung wolle sie nun auch der neuen EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides entgegen bringen.

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