Dass Ärzte abgepackte Glucose aus der Apotheke für den oralen Glucosetoleranz-Test verordnen, kritisieren Experten schon lange aus verschiedenen Gründen. Gezwungen werden die Behandler dazu zwar auch durch Engpässe, aber vor allem von den Kassen, die das Fertigpräparat für unwirtschaftlich erachten. Der tragische Tod einer Schwangeren und ihres Babys vergangene Woche nach einem verunreinigten Glucosetoleranz-Test aus der Kölner Heilig Geist Apotheke hat dafür gesorgt, dass die Publikumsmedien die Diskussion um die Apothekenrezeptur aufgreifen, die bislang vor allem in Fachkreisen geführt wurde.
Seit dem Jahr 2012 ist das Screening auf Gestationsdiabetes Standard. Zuvor wurde es nur bei Risikoschwangerschaften oder im konkreten Verdachtsfall durchgeführt. Dazu wird ein zweistufiger Belastungstest (oGTT) durchgeführt, bei dem die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine standardisierte Glucose-Lösung trinken muss. Anschließend wird in definierten Abständen der Blutzucker gemessen. Dazu steht ein Fertigarzneimittel zur Verfügung – Accu Check Dextrose OGT. Seit einigen Jahren bezahlen die Kassen diese Lösung aber nicht mehr. Sie finden das Präparat, das aktuell 5,53 Euro im VK kostet, unwirtschaftlich. Deswegen und auch wegen immer wiederkehrender Engpässe beziehen Ärzte alternativ nun portionierte Glucose aus der Apotheke und lösen diese auf.
Die in Tütchen abgefüllte Einzelportion Glucose kostet in der Apotheke etwa 1,20 Euro. Fachgesellschaften, wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) oder die Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL), kritisieren das seit jeher. „Die Selbstherstellung im normalen Praxisbetrieb birgt das Risiko von Ungenauigkeiten“, warnte der damalige DDG-Präsident Professor Dr. med. Baptist Gallwitz bereits 2016. „Das wiederum kann zu falschen Testergebnissen führen, die Mutter und Kind womöglich schaden und für die der Arzt haften müsste.“ Die DDG rät von der Selbstherstellung ausdrücklich ab. „Die Möglichkeiten für Ungenauigkeiten bei der Zubereitung sind zahlreich“, erklärte Gallwitz. Sie könnten unter anderem aus der unvollständigen Leerung der Tüte, zurückgebliebenem Bodensatz im Becher oder unpräziser Abmessung der Flüssigkeit resultieren. „Ein falsches Mischungsverhältnis kann fehlerhafte Testergebnisse zur Folge haben, das sollte auf keinen Fall riskiert werden“, so Gallwitz. Zudem stehen in kleineren Praxen häufig keine Räume zur Verfügung, die den Hygieneanforderungen entsprechen.
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Offenbar nicht gesundheitsschädlich
Spuren toxischer Verunreinigung in weiterer Glucose-Abfüllung gefunden
Bei der Rezeptur bleibt ein Restrisiko
Der tragische Fall in Köln, bei dem eine Schwangeren und ihr Baby vergangene Woche nach einem verunreinigten Glucosetoleranz-Test aus der Kölner Heilig Geist Apotheke zu Tode kamen, fördert nun ein weiteres Risiko der Apothekenabfüllung zutage. Bei aller Sorgfalt, die Apotheken bei Rezeptur und Abfüllung an den Tag legen, bleibt ein Restrisiko, dass Fehler gemacht werden oder absichtliche Manipulationen stattfinden.
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