GKV-Spitzenverband fordert Meldepflicht auch für Apotheken

Im Endspurt um das erste gesetzliche Maßnahmenpaket gegen Arzneimittel-Lieferengpässe heizt der GKV-Spitzenverband nochmals die Diskussion an. Er hat jetzt ein Gutachten vorgelegt, das die Kassen in ihrer Auffassung bestätigt, dass zwischen Engpässen und Rabattverträgen kein Zusammenhang besteht. Ein zentrales Instrument, um die Probleme besser managen zu können, sei vielmehr ein umfassendes Melderegister, das auch Apotheken bestücken. Zudem könnten Exportverbote und – sehr eingeschränkt – Reserven ein Weg sein.

Am kommenden Donnerstag wird der Bundestag abschließend über das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) beraten. Zu diesem Gesetzesvorhaben gehört bereits seit einiger Zeit ein Änderungsantrag, der sich mit verschiedenen Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe befasst. Es geht vor allem darum, mit neuen Meldepflichten mehr Transparenz zu schaffen. Zudem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Befugnis erhalten, gegenüber Herstellern und Großhändlern Maßnahmen anordnen zu können. Nicht zuletzt, soll Apotheken der Austausch erleichtert werden, wenn ein Rabatt-Arzneimittel nicht lieferbar ist. Die Rabattverträge an sich sollen allerdings nicht angetastet werden – auch wenn das einige Player in der Arzneimittelversorgung gefordert hatten.

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Noch ist der Änderungsantrag nicht in trockenen Tüchern. Am kommenden Mittwoch wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages seine Beschlussempfehlung für den Bundestag abgeben. Es ist also noch möglich, dass an der einen oder anderen Stelle nachjustiert wird. Und so ist es kein Wunder, dass der GKV-Spitzenverband am heutigen Montag mit einem frischen Gutachten aufwartet, das ihn in vielen seiner bereits aufgestellten Forderungen bestätigt. In Auftrag gegeben hat es der Verband beim Institut der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Hier hat man sieben Wirkstoffe und ihre Liefersituation in vier wirtschaftsstarken Ländern mit unterschiedlich organisierten Gesundheitssystemen (Finnland, Italien, Niederlande und Schweden) unter die Lupe genommen. Dazu haben die Studienautoren Literatur ausgewertet, Melderegister geprüft und „semistrukturierte“ Interviews mit Behördenvertretern und Apothekern geführt. Sie wollten herausfinden: Welchen Umfang und welche Ursachen haben die Engpässe? Und welche Maßnahmen werden dagegen ergriffen? Vor allem aber: Was lässt sich daraus für Deutschland ableiten?

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Um folgende Wirkstoffe ging es: Ranitidin, Lamotrigin, Hydromorphon, Pramipexol, Gabapentin, Fentanyl und Solifenacin. Zum Zeitpunkt der Erhebung (Januar 2020) gab es in Deutschland bei fünf dieser Wirkstoffe Lieferengpässe. Jeweils vier waren in Finnland, den Niederlanden und Schweden betroffen, in Italien waren es ebenfalls fünf (bzw. sechs unter Berücksichtigung eines angekündigten Engpasses). Allerdings waren nicht immer alle Produkte mit dem besagten Wirkstoff betroffen.

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