Am vergangenen Montag hatte das Bundesgesundheitsministerium seinen Entwurf für eine SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt. Bis gestern hatten die Verbände Zeit, Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit hat sich natürlich auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nicht nehmen lassen. Erwartungsgemäß hält er von der Mehrheit der Vorschläge wenig. So sind nach Ansicht der Kassen die bislang vereinbarten Lockerungen des Rahmenvertrags ausreichend und auch eine generelle Vergütung für den Botendienst finden sie überflüssig.
Der Referentenentwurf der SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung, den Jens Spahns Ministerium am vergangenen Montag vorgelegt hat, sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor. Sie gehen teilweise über das hinaus, was Kassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) bereits an Erleichterungen vereinbart haben. Wie zu erwarten war, gefällt das dem GKV-Spitzenverband gar nicht. Das macht er auch in seiner Stellungnahme deutlich. Aus seiner Sicht sind die bereits zwischen DAV und GKV-SV in der Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag getroffenen Vereinbarungen ausreichend. Dort seien alle versorgungsrelevanten Fälle geregelt. Überhaupt merken die Kassen grundsätzlich an, dass es nicht maßgeblich ist, welches Arzneimittel verordnet ist, so wie es in dem Referentenentwurf heißt, sondern welches die Apotheke nach Maßgabe des Rahmenvertrags abgeben darf.
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Auch warum sie den Botendienst generell mit fünf Euro pro Lieferort vergüten sollen, sehen die Kassen nicht ein – schließlich werden Botendienste bereits heute in großem Umfang als Kundenbindungsinstrumente angeboten. Eine gesonderte Vergütung sei vor diesem Hintergrund als Regelfall nicht notwendig, schreibt der GKV-Spitzenverband. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer angeordneten Quarantäne, ist eine Vergütung des Botendienstes in den Augen der Kostenträger nachvollziehbar und müsse entsprechend dokumentiert werden. Allerdings wollen die Kassen dafür dann auch nicht fünf Euro bezahlen, sondern lediglich zwei. Sie verweisen dabei auf die in Baden-Württemberg getroffene Vereinbarung zwischen der örtlichen AOK und dem Landesapothekerverband, die ebendiese 2 Euro vorsieht – allerdings für jeden Botendienst, unabhängig von Quarantäne – sowie auf eine angeblich repräsentative Umfrage des Branchendienstes Aposcope. Laut der sollen mehr als zwei Drittel der Apotheker zwei Euro für den Botendienst für angemessen halten. Und noch eine Einschränkung möchten die Kassen beim Botendienstzuschuss gerne sehen: Er darf nur berechnet werden, wenn die Ausnahmeregeln zum Rahmenvertrag nicht zur Anwendung gekommen sind. Denn bei Arzneimitteln, die im Botendienst abgegeben werden, ergeben die Sonderregelungen keinen Sinn, finden die Kostenträger. Durch den Botendienst gebe es nämlich keinen Zweitkontakt in der Apotheke. Entsprechend seien alle üblichen rahmenvertraglichen Regelungen zur Auswahl von Arzneimitteln unbedingt weiterhin anzuwenden.
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