Geimpft, genesen und nochmal geimpft – ab wann habe ich den Booster-Status?

Ab kommender Woche soll die 2G-Plus-Regelung bundesweit ausgebaut werden. Wer dann noch keine Auffrischungsimpfung bekommen hat, muss sich also testen lassen, etwa um in der Gastronomie Platz nehmen zu dürfen. Doch ab wann gilt man überhaupt als geboostert? Wie ist der Status von Genesenen einer Corona-Infektion? Und welche Regelungen gelten für die erste Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson? Die wichtigsten Booster-Regeln im Überblick: 

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Ab wann gilt man als geboostert?

Studien zufolge braucht der Körper etwa sieben bis zwölf Tage, um den vollen Immunschutz aufzubauen. Dennoch ist die Boosterimpfung ab Tag 1 gültig. Grund hierfür ist eine EU-Regelung. Die europaweit geltenden digitalen Impfzertifikate sehen keine Wartezeiten vor. Wer sich also jetzt boostern lässt, kann ab sofort auf Tests bei 2G-Plus-Veranstaltungen in Kultur, Gastronomie oder beim Sport in Innenräumen verzichten.

Welche Regelungen gelten für Genesene?

Die Menschen, die doppelt geimpft sind und sich von einer Covid-Infektion erholt haben, gelten ebenfalls als geboostert. Ein dritter Pieks ist vorerst also nicht notwendig. Wichtig hierbei: ein Genesenen-Nachweis gilt wie die Auffrischungsimpfung für sechs Monate und muss in die Corona-Apps eingetragen werden. 

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Ungeimpfte Genesene bekommen frühestens drei Monate nach der überstandenen Infektion ihre erste Impfung. Ab Dosis Nummer zwei gilt demnach die Impfung für sie als Booster.

Erstimpfung mit Johnson & Johnson – gilt eine zweite Dosis als Booster?

Nein. Für Erstgeimpfte mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson gilt eine zweite Impfung als "Optimierung der Grundimmunität". Sie ist somit kein Booster. Das Gesundheitsministerium rät zu einer zweiten Impfung vier Wochen nach der ersten Dosis. Weitere drei Monate später sollte eine dritte Impfung erfolgen. Erst diese gilt dann als Booster.

Grund für diese Regelung ist, dass der Schutz nach der Einzelimpfung von Johnson & Johnson schneller abnimmt als bei den Vakzinen von Moderna, Biontech oder Astrazeneca, die in zwei Dosen verabreicht wurden. Zudem betont das Gesundheitsministerium, dass die meisten Impfdurchbrüche bei Menschen zu beobachten seien, die mit dem Vakzin Janssen geimpft wurden.

Gelten Sonderregelungen für frisch Erstgeimpfte?

Nein. Auch diejenigen, die erst vor Kurzem ihre erste Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, sind nicht von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Sie benötigen die zweite Dosis und vorläufig einen negativen Corona-Test, um 2G-Plus-Betriebe betreten zu dürfen.

Quellen: Bundesregierung, NDR, Infektionsschutz.de

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