Regelmäßig können Apotheken durch Teilnahme an den ZL-Ringversuchen ihre Rezepturqualität überprüfen lassen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke einmal jährlich daran teilzunehmen. In einigen Kammerbezirken ist die Teilnahme Pflicht. Aktuell läuft der Untersuchungszeitraum des dritten ZL-Ringversuches. Geprüft wird eine alkoholische Lösung mit dem Wirkstoff Estradiolbenzoat. PTAheute-Rezepturexpertin Dr. Annina Bergner hat die wichtigsten Tipps und Hinweise zusammengefasst.
Laut Apothekenbetriebsordnung sollte jede Apotheke im Rahmen ihres Qualitätsmanagements regelmäßig an Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung teilnehmen. Um die Qualität der Herstellungsprozesse in der Rezeptur zu überprüfen, sind die vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker durchgeführten Ringversuche gut geeignet. Einige Kammern schreiben die Teilnahme daran vor.
Im 3. Ringversuch in diesem Jahr wird dabei eine alkoholische Lösung mit dem Wirkstoff Estradiolbenzoat getestet. Neben der korrekten Dosierung ist die gleichmäßige Verteilung des Arzneistoffs in der Zubereitung ein entscheidendes Qualitätskriterium. Dies kann nur durch eine fachgerechte Herstellung gewährleistet werden. Idealerweise wird die Ringversuchs-Rezeptur im Rahmen des normalen Apothekenbetriebs angefertigt. Jede Apotheke wählt dazu selbst ein geeignetes Verfahren zur Herstellung aus.
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Häufig werden Estradiolbenzoat-Lösungen mit 0,005- bis 0,015-prozentiger Konzentration verordnet und zum Auftragen auf die Kopfhaut bei androgenetisch bedingtem Haarausfall angewendet. Alkoholische Estrogen-Zubereitungen führen häufig zu Reizerscheinungen auf der Kopfhaut. In der Praxis wird deshalb versucht den Alkoholgehalt möglichst gering zu halten und durch Zugabe von Propylenglycol als Feuchthaltemittel die Verträglichkeit zu verbessern.
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