EU-Kommission äußert sich zum deutschen Apothekenmarkt

Kann das VOASG auf europäischer Ebene bestehen? Diese Frage treibt Apothekerschaft und Politik seit mehr als einem Jahr um. Jetzt äußert sich die EU-Kommission erstmals zur Situation auf dem deutschen Apothekenmarkt – auch auf Basis des seit vergangener Woche vorliegenden IGES-Gutachtens.

Ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz mit europäischem Recht vereinbar oder nicht? An dieser Frage scheiden sich die Geister, wie erst gestern wieder bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich wurde. Auch das Handelsblatt beschäftigt das Thema: Die Zeitung hakte bei der EU-Kommission nach, wie diese vor dem Hintergrund des vergangene Woche erschienenen IGES-Gutachtens den Gesetzentwurf bewertet.

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Zwar wollte die Kommission nicht explizit zur geplanten Apothekenreform Stellung beziehen. „Was das Verbot von Preisnachlässen anbelangt, so finden noch konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland über die Vereinbarkeit eines solchen Verbots mit dem Urteil des Gerichtshofs statt“, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel auf Anfrage.

Die EU-Kommission hoffe jedoch, dass die geplante Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland auch die Barrieren für Versandapotheken aus der EU beseitigt. „Die Einführung von elektronischen Rezepten hat das Potenzial, eine Verlagerung des Verbraucherverhaltens von der stationären Apotheke zum Online-Anbieter zu stimulieren, indem die für den Versand und die Bearbeitung von Rezepten notwendigen Wartezeiten entfallen“, sagte der Sprecher dem Handelsblatt. „Dies wird allen Apotheken zugutekommen und könnte ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung des Marktzugangs für ausländische Online-Apotheken sein.“ Grundsätzlich sehe die EU-Kommission die Entwicklung von Online-Apotheken in Europa positiv. 

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