Coronavirus: SARS-CoV-2-Infektion über Schweinefleisch aus Deutschland? – Heilpraxis

Medienberichte: Corona-Infektion über deutsches Schweinefleisch

Es ist bekannt, dass Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Oberflächen und Lebensmittel gelangen und eine Zeit lang infektiös bleiben können. Ist es aber auch möglich, dass sich ein Mensch in China über importiertes Schweinefleisch aus Deutschland mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ansteckt?

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird das Coronavirus SARS-CoV-2 vor allem direkt von Mensch zu Mensch übertragen, etwa beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen. Dabei spielen sowohl Tröpfchen als auch Aerosole eine Rolle, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrem Portal „infektionsschutz.de“. Coronaviren können sich aber auch auf Gegenständen und Lebensmitteln befinden. Kann man sich darüber wirklich infizieren, wie chinesische Medien berichten?

Angebliche Infektion über Schweinshaxe

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Mitteilung schreibt, habe sich nach Angaben staatlicher Medien in China ein Arbeiter über eine aus Deutschland importierte Schweinshaxe mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. Den Angaben zufolge habe die Infektion in einem Kühlhaus stattgefunden. Auf einer Verpackung sowie auf einem Türgriff seien Spuren von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden.

Nach derzeitigem Stand des Wissens gibt es laut dem BfR keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für eine Übertragung des Erregers durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen zum Beispiel von Verpackungen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.

Importierte gekühlte oder gefrorene Lebensmittel und auch deren Verpackungen, die unter unhygienischen Bedingungen in SARS-CoV-2-betroffenen Regionen hergestellt wurden, können das Virus enthalten. Deshalb sollten grundsätzlich die allgemeinen Hygieneregeln im Alltag sowie bei der Zubereitung von Lebensmitteln eingehalten werden.

Dem BfR sind bislang weder Infektionen mit SARS-CoV-2 über den Verzehr von Fleischwaren noch über den Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten bekannt. Landwirtschaftliche Nutztiere, die zur Fleischproduktion gehalten werden, sind nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus somit über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen.

Eine Kontamination von Fleisch, Fleischwaren oder deren Verpackungen mit Coronaviren könnte aber während der Schlachtung oder bei der Fleischzerlegung und – verarbeitung sowie Verpackung erfolgen. Weitere Informationen zur Frage, ob das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden kann, hat das BfR zusammengefasst.

Spuren von SARS-CoV-2 gefunden

Laut den chinesischen Medien wurden im berichteten Fall Spuren von SARS-CoV-2 auf einer Verpackung von importierten Schweinshaxen aus Deutschland sowie auf einem Türgriff eines Kühlhauses vorgefunden. Unklar bleibt, ob die nachgewiesenen Virusspuren von einem infektiösen Virus stammen oder ob der Erreger durch Lagerung oder Transport bereits inaktiviert war.

Ebenfalls nicht bekannt ist, ob die Virusspuren bereits auf dem importierten Produkt waren oder durch den infizierten Arbeiter auf die Verpackung und den Türgriff gelangten. Coronaviren können grundsätzlich von einer infizierten Person auf Wurst und Fleisch übertragen werden, wenn Hygieneregeln missachtet werden, beispielsweise durch direktes Niesen oder Husten oder über verunreinigte Hände.

Das gilt auch für die Kontamination von Oberflächen wie zum Beispiel Verpackungen. Doch die üblicherweise einzuhaltenden Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen bei der Schlachtung sowie der Zerlegung und Verpackung von Fleisch minimieren generell das Kontaminationsrisiko mit Krankheitserregern, was auch für SARS-CoV-2 gilt.

Keine Vermehrung des Erregers auf Lebensmitteln

Dem BfR zufolge können sich Coronaviren in oder auf Lebensmitteln nicht vermehren; sie benötigen dazu einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt. Eine Schmierinfektion eines weiteren Menschen erscheint nur dann möglich, wenn ein kontaminiertes Lebensmittel oder die Verpackung berührt und das Virus dann über die Hände auf die Schleimhäute der Nase oder der Augen übertragen wird.

Nach dem jetzigen Stand des Wissens spielt der oral-alimentäre Übertragungsweg durch den Verzehr von Fleischwaren beim derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 keine Rolle.

Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Alltagshygiene wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht auch bei der Zubereitung von Lebensmitteln zu beachten.

Wie das BfR erklärt, soll Fleisch und Geflügel generell – auch zum Schutz vor möglichen anderen Krankheitserregern – vor dem Verzehr immer ausreichend und gleichmäßig erhitzt werden, bis austretender Fleischsaft klar ist und das Fleisch eine weißliche (Geflügel), graurosafarbene (Schwein) oder graubraune Farbe (Rind) angenommen hat. (ad)

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