Belgien: Export-Verbot für Großhändler

Arzneimittel-Lieferengpässe sind nicht nur hierzulande ein großes Problem. Auch in anderen europäischen Ländern bereiten Defekte Apothekern und Patienten Sorgen. Die Schuldfrage bleibt häufig ungeklärt: Aus Sicht der Hersteller exportieren Großhändler und Apotheker zu viel. Die Apotheker wiederum beschweren sich über Kontingentierungen. InBelgien ist in diesen Tagen ein Gesetz in Kraftgetreten, das vorsieht, dass Medikamente, die für belgische Patienten bestimmt sind,nicht exportiert werden.

Miteinem neuen Gesetz hat unser Nachbarland Belgien eine strikte Maßnahme zurVerhinderung vermeidbarer Lieferengpässe bei Arzneimitteln ergriffen. Konkretsoll ein spezielles Verbot die Hersteller und Großhändler dazu bringen, dasssie ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Versorgung der belgischen Bevölkerungmit Arzneimitteln nachkommen. Der Hintergrund sind seit Monaten andauernde Lieferengpässe in Belgien. DAZ.online hatte mehrfach darüber berichtet: 

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Daskurze Änderungsgesetz zum belgischen Arzneimittelgesetz sieht vor, dassGroßhandelsverteiler (grossistes-répartiteurs) nur Apotheken (Offizin-und Krankenhausapotheken)sowie andere Großhandelsverteiler in Belgien mit Humanarzneimitteln belieferndürfen. Einige begrenzte Ausnahmen gelten für Präparate, die in klinischenStudien zum Einsatz kommen. Die Vertrieb ins Ausland oder an reine Großhändler(grossistes) wird untersagt.

Damitsoll das „Risiko des Vertriebs ins Ausland“ von Herstellern oder Großhändlernnicht mehr als Argument dafür herangezogen werden können, die Lieferung aneinen Großhandelsverteiler (trotz der bestehenden Lieferverpflichtung)abzulehnen. Diebelgische Arzneimittelagentur wird die Einhaltung der Lieferverpflichtunggegenüber den Großhandelsverteilern und Apotheken überprüfen und alle diesbezüglichenVerstöße verfolgen.

DieArzneimittelhersteller werden bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dassvorübergehende Nichtverfügbarkeiten, deren Verlängerung und derenAufhebung  bei der Behörde über eineonline-Formular gemeldet werden müssen.

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