Die Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbandes (LAV)Baden-Württemberg am gestrigen Mittwoch fiel in eine bewegte Zeit: BundesgesundheitsministerJens Spahn hatte am Vormittag seinen Entwurf für das Gesetz zur Stärkungder Vor-Ort-Apotheken durchs Kabinett gebracht, bereits am Vorabend wurde denSpekulationen, er könne ins Verteidigungsministerium wechseln, ein Endebereitet. Über Letzteres zeigte sich LAV-Chef Fritz Becker erleichtert.
Am 17. Juli wurde auf der bundespolitischen Bühnefür Apotheker eine wichtige Weichenstellung vollzogen:Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konnte seinen Entwurf desVor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes durch das Kabinett bringen. Am Vorabend warschon klar geworden, dass Jens Spahn nicht als Nachfolger von Ursula von derLeyen vorgesehen ist und damit nicht ins Verteidigungsministerium wechselnwird. Er wird weiterhin Bundesgesundheitsminister bleiben. Darauf reagierteFritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden Württemberg (LAV), bei derMitgliederversammlung am gestrigen Mittwoch sichtlich erleichtert. Zwar seiSpahn ein harter Knochen, aber ein verlässlicher. Becker lobte: „Es hat nochkein Bundesgesundheitsminister so intensiv mit uns kommuniziert!“. EinRessortwechsel hätte nach Ansicht Beckers zu Verzögerungen zum Beispiel bei derUmsetzung des E-Rezepts und weiteren wichtigen Dingen geführt. Er ist froh,dass dem jetzt nicht so ist und kündigte an, dass die ersten E-Rezepte noch indiesem Jahr in Baden-Württemberg beliefert werden könnten.
Gleichpreisigkeit zu 90 Prozent erhalten
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz sind für dieApotheker einige bittere Pillen zu schlucken. Das Rx-Versandverbot istbegraben, der wichtige Satz 4 in § 78 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes istgestrichen und damit an dieser Stelle auch die Regelung, dass dieRx-Preisbindung auch für ausländische Versender gilt. Dafür soll die Preisbindung für Verordnungen zulastender GKV im Sozialrecht verankert werden. Becker erklärte dazu, für dasRx-Versandverbot sei bis hin zur Bundeskanzlerin keine Anhängerschaft mehr zufinden gewesen. Irgendwann sei dieses Pferd tot geritten gewesen. Das höchsteZiel sei dann gewesen, die Gleichpreisigkeit zu erhalten, was jedoch nicht zu100 Prozent gelungen ist. Denn wenn das Gesetz von Spahn jetzt so verabschiedetwird, dann ist dies nur für den Bereich der Gesetzlich Versicherten und damitnur für 90 Prozent der Verordnungen erreicht. Das sieht Becker zunächst einmalpositiv, merkt aber an, dass es fraglich sei, ob die geplanten Regelungen vordem Europäischen Gerichtshof Bestand haben werden.
Kleines Pflänzchen Dienstleistungen
Denen, die die Auffassung vertreten, kein Gesetz wäre besserals dieses Apotheken-Stärkungsgesetz, empfahl Becker, die massiveFernsehwerbung der Versandapotheken anzuschauen: „Alle geben sie Boni!“. Vordiesem Hintergrund sei dieses Gesetz, auch wenn es nur die zweitbeste Lösungsei, besser als kein Gesetz. Zudem enthalte es viel Positives, so bleibe diefreie Apothekenwahl erhalten, und es gebe ein Makelverbot für Rezepte. Und dannsind da noch die pharmazeutischen Dienstleistungen, die nun erstmalig honoriertwerden können. Sie sind für Becker „ein kleines Pflänzchen, das wir nichtkaputt machen dürfen!“. Auch wenn die dafür eingeplanten 150 Millionen Euro vielzu wenig seien, ist es nach Auffassung Beckers wichtig zu sehen, dass damit der Weg für ein zweites,ausbaufähiges Honorierungsstandbein neben der packungsbezogenen Honorierunggeebnet werde.
Die Erhöhung der BtM- und T-Rezeptvergütung sowie desNacht-und Notdienstfonds ist zudem für Becker ein ganz wichtiges Signal aus demBundeswirtschaftsministerium dafür, dass das von ihm selbst in Auftrag gegebene 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorarad absurdum geführt worden sei.
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