Bayer unterliegt erneut bei Glyphosat-Berufungsverfahren in USA

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat auch im zweiten seiner US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Niederlage erlitten. Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag ein Urteil, wonach Bayer dem Kläger insgesamt gut 25 Millionen US-Dollar (20,6 Millionen Euro) Schadenersatz zahlen muss.

Schlappe für Bayer bei Glyphosat: Rund 25 Millionen US-Dollar (20,6 Millionen Euro) Schadenersatz muss der Konzern zahlen. Ein Gericht in San Francisco hat am vergangenen Freitag ein entsprechendes Urteil bestätigt. Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Die Entscheidung des Gerichts sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt, erklärte das Unternehmen. Bayer ziehe alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht, um eine erneute Überprüfung des Falls zu erreichen. Dabei werde auch die Option geprüft, das Oberste Gericht, den US Supreme Court, einzuschalten. 

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Der Kläger hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des im Jahr 2018 für mehr als 60 Milliarden Dollar von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Eine Geschworenenjury hatte 2019 zunächst Strafzahlungen von gut 80 Millionen Dollar gegen Bayer verhängt. Später wurde die Summe deutlich reduziert. Der Konzern hatte trotzdem Berufung eingelegt. 

Bayer ist in den USA mit zahlreichen Glyphosat-Klagen konfrontiert, die das Unternehmen mit einem milliardenschweren Vergleich beilegen will. Nur drei Fälle wurden bislang vor Gerichten verhandelt, alle drei verlor der Dax <DE0008469008>-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge. 

Das mit dem Monsanto-Kauf übernommene Glyphosat-Problem macht dem Konzern schwer zu schaffen. In den USA meldeten bereits über 125 000 Kläger Ansprüche auf Schadenersatz an. Bayer will mehr als elf Milliarden Dollar in die Hand nehmen, um das Massenverfahren beizulegen. Doch ein wichtiger Teil des Vergleichs bedarf noch einer richterlichen Genehmigung. Am 19. Mai steht hierzu eine wichtige Anhörung an.

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