Arzneimittel auf Ebay – BMG will Gesetzeslage prüfen

Seit Jahren kämpft der Verein Freie Apothekerschaft gegendie zunehmenden Arzneimittel-Verkäufe auf Internetportalen wie Ebay oder EbayKleinanzeigen. Im vergangenen Jahr hat der Verein mehr als 4000 Medikamenteregistriert, die illegal angeboten wurden. Die Linken-Politikerin und ApothekerinSylvia Gabelmann hat das Bundesgesundheitsministerium dazu befragt. Und sieheda: Das Ministerium erklärt, man wolle die aktuelle Gesetzeslage überprüfen, umeventuelle „Strafbarkeitslücken“ zu schließen.

Immer häufiger werden Arzneimittel (OTC und Rx) vonPrivatverkäufern illegal über Verkaufsportale angeboten und verkauft. Haar­wuchs­mit­tel,Na­sen­spray, In­su­lin, An­ti­bio­ti­ka und sogar Contergan – allesArzneimittel, die schon via Ebay verkauft wurden. Die Freie Apothekerschaft hatdiese Angebote seit Jahren im Visier und weist Politik, Behörden und die Medienimmer wieder auf diesen Missstand hin. Der Verein führt auch ein eigenesRegister über illegale Arzneimittel-Angebote. 2017 waren es laut FreieApothekerschaft etwa 2700 Arzneimittel, die über Ebay, Ebay Kleinanazeigen oderandere Portale angeboten wurden. Dem Verein zufolge ist die Zahl im vergangenenJahr auf knapp über 4000 geklettert, etwa 1000 Präparate davon warenverschreibungspflichtig.

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Knapp 3000 illegale Arzneimittel-Anzeigen bei Ebay

Die Freien Apotheker hatten sich mit ihrer Beschwerde auchschon einmal direkt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewendet. DieAntwort aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fielrelativ gelassen aus. Das BMG stellte klar, dass das Arzneimittelgesetz (AMG)klar sei und solche Angebote verbiete. Doch der Verein wollte sich damit nichtzufrieden geben: Denn die Zahl der Angebote steigt – und gleichzeitig steigtdem Verein zufolge auch die Anzahl der Portale, auf denen Medikamente angeboten werden.

Die Freien Apotheker schrieben in den vergangenen Monatendaher mehrere Bundestagsmitglieder an, darunter auch die Linken-Politikerin undApothekerin Sylvia Gabelmann. Die Politikerin griff das Thema auf und befragtedas BMG in einer schriftlichen Frage zu diesem Thema. Gabelmann wollte unteranderem wissen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die Betreiberder Plattformen strafrechtlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Antwort aus demMinisterium liegt DAZ.online vor.

BMG: 916 registrierte Fälle, Unterscheidung aber nicht möglich

Das Ministerium weist zunächst auf die Zahl derregistrierten Fälle von illegal gehandelten Arzneimitteln hin. In derPolizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind unter der Schlüsselnummer 716430(Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette) für das Jahr 2018 demnachinsgesamt 916 Fälle erfasst worden. Allerdings: Eine weitere Aufschlüsselung gibtes laut BMG nicht. Es ist also unmöglich festzustellen, welche dieser erfasstenFälle über das Internet und im Speziellen über Verkäufer-Plattformen gingen.

Das ist offenbar auch dem BMG ein Dorn im Auge. Das Ministerium erinnert indiesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag der Großen Koalition: „DieBundesregierung ist der Auffassung, dass es möglich sein muss, auch Straftaten,die unter Nutzung des Internets begangen werden, effektiv zu verfolgen. DerKoalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht vor, dort, woStrafbarkeitslücken bestehen, eine Strafbarkeit für das Betreiben kriminellerInfrastrukturen einzuführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Deliktenwie z.B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren undDienstleistungen zu ermöglichen.“

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