Mit einer Pressekonferenz haben Kammer und Verband der Apotheker in Baden-Württemberg heute öffentlichkeitswirksam auf ihr E-Rezept-Modellprojekt hingewiesen, das vor wenigen Tagen in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen gestartet ist. Mit dabei waren die Ärzte, die von der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten werden, und das Sozialministerium, das die Initiative mit rund einer Million Euro unterstützt. GERDA – so das Akronym für das Projekt – könnte als Blaupause für das bundesweite E-Rezept dienen. Doch es gibt kleinere Startschwierigkeiten, die mit den Apotheken-Softwarehäusern verbunden sind.
In Baden-Württemberg haben die Landesapothekerkammer, der Landesapothekerverband, Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sowie die Kassenärztliche Vereinigung am heutigen Donnerstag das E-Rezept-Modellprojekt GERDA offiziell vorgestellt. Das Sozialministerium unterstützt die Initiative, u.a. mit einer Finanzspritze von rund einer Million Euro. Die Entstehungsgeschichte des Projektes beginnt im August 2016: Damals hatte die Ärztekammer im Land als bundesweit erste Ärztekammer das Fernbehandlungsverbot für Mediziner aufgehoben. Später folgte ein entsprechender Beschluss auch auf dem Deutschen Ärztetag. Seitdem dürfen Patienten im Rahmen von telemedizinischen Sprechstunden Kontakt zu einem Arzt aufnehmen. Rund 40 Ärzte in Baden-Württemberg bieten seit 2018 Online-Sprechstunden über das von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betriebene Portal „docdirekt“ an – alles auf Grundlage eines Modellprojektes, in der diese neuartige Versorgungsform erprobt wird.
Weil Ärzte im Rahmen einer Sprechstunde auch Verordnungen ausstellen müssen, war für die Projektverantwortlichen schnell klar: Telemedizin ohne elektronisches Rezept kann nicht funktionieren. Und so wurden ganz schnell Kammer und Verband der Apotheker in Baden-Württemberg mit ins Boot geholt. Der „Super-GAU“ wäre gewesen, so Kammergeschäftsführer Karsten Diers vor wenigen Wochen auf einer Informationsveranstaltung, wenn sich E-Rezept-Plattformen durchgesetzt hätten, von denen die Apotheken die Verordnungen für die Patienten kostenpflichtig herunterladen hätten müssen. „Dann hätten wir ab nächstes Jahr einen Wettbewerb um Downloadpreise.“ Von Anfang an ging es der Standesorganisation darum, ein diskriminierungsfreies System auf die Beine zu stellen, an dem sich alle Leistungserbringer und Patienten beteiligen können.
Mehr zum Thema aus der DAZ.online-Themenwoche
Themenwoche E-Rezept
Wie funktioniert GERDA? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Themenwoche
E-Rezept
Daraus ist der „Geschützte E-Rezept-Dienst der Apotheker“ – kurz GERDA – entstanden, der den (gesetzlich versicherten) Patienten ermöglicht, ihre digitalen Verordnungen aus der Online-Sprechstunde in einer örtlichen Apotheke ihrer Wahl einzulösen. In der Startphase dieses Modellprojekts sind die E-Rezepte an das telemedizinische Projekt „docdirekt“ (das technisch vom IT-Dienstleister Teleclinic entwickelt wurde) der baden-württembergischen Ärzteschaft gekoppelt. Die digitalen Verordnungen können bereits seit dem 1. November in Apotheken im Stadtgebiet Stuttgart und Landkreis Tuttlingen eingelöst werden, die dann die benötigten Arzneimittel bereitstellen – beispielsweise auch im Rahmen eines Botendienstes. In einer späteren Phase, so der Plan, soll das Modellprojekt aber in ganz Baden-Württemberg ausgerollt werden.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen