Die ABDA war seinerzeit noch daran gescheitert, die Botendienstvergütung nicht nur für verschreibungspflichtige, sondern für alle erstattungsfähigen Arzneimittel durchzusetzen. In einem Leitantrag zum Deutschen Apothekertag 2023 wird die Idee wieder aufgegriffen und um eine dynamische Erhöhung der Pauschale erweitert.
Schon die Verstetigung der Botendienstvergütung war keine unumstrittene Angelegenheit. Seit dem 1. Januar 2021 können Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben. Die vorangegangene Regelung in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die auch noch 5 Euro und außerdem Botendienste für PKV-Versicherte vorgesehen hatte, war geschaffen worden, um Kontakte während der Pandemie zu reduzieren.
Der Übergang gestaltete sich schwierig, in der Verbändeanhörung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) hatte es noch breite Ablehnung gegeben. Die ABDA hingegen machte in ihrer Stellungnahme klar, dass sie nicht nur weiter für eine Vergütung in Höhe von 5 Euro ist, sondern deren Gültigkeit erweitern will: auf alle Arzneimittel, die erstattungsfähig sind. Die Botendienstvergütung wurde zwar verstetigt, aber bekanntlich ist der Vorschlag der ABDA nicht durchgekommen.
Allerdings taucht die Ausweitung der Pauschale auf erstattungsfähige Arzneimittel nun in einem Leitantrag des Thüringer Apothekerverbands und der Apothekerkammer Berlin zum Deutschen Apothekertag 2023 wieder auf. Er sieht zudem vor, dass sich die Aufwandsentschädigung an einer geeigneten Kenngröße orientiert und regelmäßig angepasst wird.
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Zur Begründung heißt es zunächst allgemein, dass Botendienste der Apotheken immer wichtiger werden: Die Bevölkerung werde älter und verliere damit einhergehend meist auch an Mobilität. Außerdem nimmt die Zahl der Apotheken ab, die Distanzen werden immer größer. Konkret geht es darum, dass Lieferungen nicht nur für verschreibungspflichtige, sondern eben auch erstattungsfähige Arzneimittel notwendig sind. Alle Botenlieferungen erzeugten in der Apotheke einen entsprechenden Aufwand.
Dynamische Erhöhung der Pauschale
In diesem Sinne dürfe es beispielsweise keinen Unterschied geben, ob ein Arzneimittel für Erwachsene oder Kindern verordnet wird. „Wenn die Therapie vom Arzt mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, z. B. bei Virusinfekten, dringend notwendig ist, kann ein Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht toleriert werden.“
Bei einer einmalig festgelegten Höhe der Pauschale soll es aber nicht bleiben. Der Antrag sieht vor, dass es eine dynamische Steigerung gibt, die sich beispielsweise an der Inflationsrate, dem Bruttoinlandsprodukt oder ähnlichen Kenngrößen orientiert.
Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.
Karten für den DAT
Sie sind approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker und möchten sich auf dem Deutschen Apothekertag anschauen, was die Hauptversammlung so macht? Dann buchen Sie auf www.deutscher-apothekertag.de ein Ticket. Das ist seit dem 1. August möglich.
Kosten fallen für die Karten nicht an. Beworben wird von der ABDA allerdings der Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Zutritt zum Deutschen Apothekertag auch zum Besuch der Expopharm an allen Messetagen genutzt werden kann. Dieses Ticket kostet 65 Euro, was dem Preis für eine Expopharm-Dauerkarte entspricht.
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