„Wir sind dran am Thema Notdienst“

Der Notdienst ist eine der großen Baustellen der Apothekerschaft. Insbesondere im ländlichen Raum steigt die Belastung bedingt durch Apothekenschließungen auf ein teilweise unerträgliches Maß. Betroffen sind wohl alle Kammerbezirke in irgendeiner Weise, einzelne Kammern sind das Thema schon angegangen, andere tun das jetzt. So auch die Landesapothekerkammer Hessen.

Nordrhein und Westfalen-Lippe haben es bereits getan, Schleswig-Holstein ebenfalls. Baden-Württemberg ist dran und so auch Hessen. Die Rede ist von einer Umorganisation des Notdienstes, weg von festen Kreisen hin zu einem gleichmäßigen Netz auf der Grundlage der Geodaten jeder Apotheke. In Hessen sei aktuell die Zahl der Notdienste sehr ungleichmäßig verteilt, berichtet Kammerpräsidentin Ursula Funke gegenüber der DAZ. In den großen Städten sind es weniger als 20 im Jahr, in ländlichen Gegenden wie beispielsweise in Nordhessen sind es teilweise über 100, im Einzelfall sogar über 200 Dienste in einem Jahr. So stelle die Notdienstbelastung häufig eine große Hürde für eine Nachfolgersuche dar, so Funke.

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Deswegen will man auch in Hessen auf eine softwaregestützte Lösung setzen, berichtet die Kammerpräsidentin. Das Konzept sei bei der letzten Delegiertenversammlung vorgestellt worden. Für die Apotheken in den größeren Städten, wie Frankfurt oder Wiesbaden, wird sich Funke zufolge nahezu nichts ändern. Die Kolleg:innen in den ländlichen Gebieten hingegen werden massiv entlastet. Da es keine Notdienstkreise mehr gebe, würden dann künftig auch nicht zwei Apotheken, die relativ nahe zueinander, aber in unterschiedlichen Notdienstkreisen liegen, gleichzeitig zum Notdienst eingeteilt sein. Zudem habe jede Apotheke künftig feste Tauschpartner, sodass auch eine gewisse Flexibilität gewährleistet würde.

Kammer kann das nicht im Alleingang umsetzen

Ein bisschen müssen sich die hessischen Kolleg:innen allerdings noch gedulden: „Die Einteilung des Notdienstes ist keine Selbstverwaltungsaufgabe der Kammer, sondern wir haben es als staatliche Auftragsverwaltung übertragen bekommen, also die Kammer ist hier quasi staatliche Behörde. Daher kann die Kammer nicht im Alleingang vorgehen und es auch nicht von jetzt auf gleich umsetzen“, so Funke, „es bedarf der Absprache und des Einvernehmens mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, was hier die Fach- und Rechtsaufsicht hat“. So brauche man beispielsweise die Genehmigung, den Abstand zwischen zwei diensthabenden Apotheken außerhalb der großen Städte auf 25 km auszuweiten. „Aber wir sind sehr intensiv dran und im Austausch mit der Aufsichtsbehörde und sind zuversichtlich, dass sich in absehbarer Zeit etwas tun wird“, verspricht die Kammerpräsidentin.

Funke erklärt, ihr sei das Thema gerade für die Apotheken im ländlichen Raum wichtig. Daher habe sie auch dafür plädiert, das Thema Notdienst auf Bundesebene zu besprechen. Bei einem Werkstattgespräch befasste sich die Bundesapothekerkammer damit. Denn die Kammern können nicht alle Probleme allein lösen, so wäre beispielsweise für die Verteilung der Dienste an den Landesgrenzen eine übergeordnete Lösung ideal, auch notwendige Rechtsänderungen müssen auf Bundesebene angegangen werden.


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