Volle Wartezimmer und viele Krankmeldungen: Nach der fünften Jahreszeit sind Infektionskrankheiten wieder auf dem Vormarsch. Mitte nächster Woche erwarten Hausärzte den Höhepunkt. Alle aktuellen News finden Sie im Corona-Ticker auf FOCUS online.
News zu Corona vom 25. Februar 2023
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- Offizielle Statistik – Übersterblichkeit in Deutschland 2021/2022
Krankenstände nach Fastnacht in Baden-Württemberg verdoppelt
Samstag, 25. Februar, 09.07 Uhr: Nach den Fastnachtstagen haben sich die Krankenstände in Baden-Württemberg verdoppelt. „Wir merken einen deutlichen Anstieg der Infektionskrankheiten“, sagte Lutz Weber, Bezirksvorsitzender des Hausärzteverbands. Dabei handele es sich neben klassischen Erkältungen auch um die Grippe oder Corona.
Da die Inkubationszeit bei Atemwegserkrankungen etwa fünf bis sieben Tage lang sein kann, erwartet Weber einen Anstieg der Krankenstände bis Mitte nächster Woche. Die Hausärzte sind es laut dem Bezirksvorsitzenden in Südwürttemberg gewohnt, dass die Krankenstände in den zwei Wochen nach der Fastnacht höher sind.
Im Rheinland sieht es ähnlich aus. Nach den Karnevalstagen sind auch hier die Krankenstände in die Höhe geschnellt, wie der Hausärzteverband mitteilte. Doppelt so viele Krankmeldungen wie sonst meldete der Verband.
894 Anträge wegen „Impfschäden“ – bislang nur 41 anerkannt
Freitag, 24. Februar, 05.00 Uhr: Wegen mutmaßlicher Impfschäden sind in NRW bislang 894 Anträge auf Entschädigung eingegangen. Nur 41 wurden bislang auch anerkannt, wie aus einem noch unveröffentlichten Papier des Gesundheitsministeriums für den Landtag hervorgeht. Mit 695 Anträgen ist der Großteil demnach aber auch noch in der Prüfung.
Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, führen die Antragssteller von „leichten allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen Erkrankungen“ verschiedenste Symptome als Impfschäden ins Feld. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte auf dpa-Anfrage, dass drei der Anträge nach Todesfällen nach einer Corona-Impfung gestellt worden seien. Alle habe man bewilligt.
„Es ist in jedem Einzelfall bedauerlich, wenn Menschen nach einer Impfung unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Wirkung nach einer Covid-19-Impfung ist jedoch nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sehr gering“, betonte das Gesundheitsministerium.
Die für Anträge wegen Impfschäden zuständigen Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wiesen daraufhin, dass bis Anfang Januar in NRW mehr als 43 Millionen Corona-Impfungen vorgenommen wurden. Im Verhältnis dazu seien die Antragszahlen extrem gering. Dass viele Fälle noch nicht entschieden seien, liege an den umfangreichen Ermittlungen nach jedem Antrag. „Die Prüfungsdauer kann je Einzelfall somit stark variieren und reicht von sechs Monaten bis deutlich länger“, so ein Sprecher des LVR.
Regierung: Auflösung des Corona-Expertenrats aktuell nicht geplant
Donnerstag, 23. Februar, 05.30 Uhr: Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung soll trotz des baldigen Endes der letzten staatlichen Schutzvorgaben vorerst erhalten bleiben. Der Rat bestehe weiterhin. Es sei aktuell nicht geplant, ihn aufzulösen, sagte eine Regierungssprecherin auf Anfrage. Das vom Kanzleramt beauftragte Gremium mit 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatte Ende 2021 die Arbeit aufgenommen und zwölf Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Krisenmanagements in der Pandemie veröffentlicht – die vorerst letzte im August 2022.
Die verbliebenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz sollen nach Plänen der Bundesregierung in zwei Schritten auslaufen. Zunächst sollen ab 1. März keine Testpflichten für Gesundheitseinrichtungen mehr gelten, außerdem soll die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner entfallen. Zum 7. April soll dann auch die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen auslaufen. Die Regierung bereitet eine entsprechende Verordnung vor.
Besuch von Pflegeeinrichtungen im Saarland auch mit Corona-Selbstauskunft
Mittwoch, 22. Februar 2023, 06.23 Uhr: Für den Besuch medizinischer Einrichtungen im Saarland genügt von diesem Mittwoch an auch eine mündliche Selbstauskunft über ein negatives Corona-Testergebnis. Der zugrundeliegende Selbsttest dürfe höchstens 24 Stunden alt sein, erklärte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Saarbrücken. Die Änderung gelte in gleichen Maßen auch für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern der Einrichtungen.
Hintergrund seien die sich ändernden Regelungen im Infektionsschutzgesetz ab dem 1. März und insbesondere der Wegfall der Testpflicht sowie die Änderung der Testverordnung des Bundes, hieß es. Man erwarte dadurch zahlreiche Schließungen von Teststationen, da die Refinanzierung der Testkosten auslaufe.
Außerdem würden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt seien. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sei die Testpflicht insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert worden. „Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen“, hieß es.
Prozessbeginn gegen Frau nach Corona-Ausbruch in Heim bei Hildesheim
Dienstag, 21. Februar, 05.00 Uhr: Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim mit drei Toten muss sich eine frühere Mitarbeiterin der Einrichtung ab Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Im November 2021 soll sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert gewesen sein und als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Hildesheimer Heim eine Infektionskette ausgelöst haben. Wäre bekannt gewesen, dass sie nicht geimpft war, hätte sie wegen einer Corona-Infektion im familiären Umfeld nicht zur Arbeit gehen dürfen.
Die Frau bestreitet laut ihrem Rechtsanwalt Velit Tümenci, für den Corona-Ausbruch in dem Heim verantwortlich zu sein. Dabei starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen. Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden Corona-infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hatte bisher nur die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben.
Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Es sind insgesamt zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden.
Erster Prozess gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden startet im März
12.58 Uhr: Mitte März startet der erste Prozess gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher Impfschäden. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Demnach klagt eine Frau in Frankfurt auf Schadensersatz. Die 57-jährige Frau sagt, sie habe durch die Corona-Impfung von Biontech einen Herzschaden erlitten.
Gegenüber der „Welt am Sonntag“ teilte das Unternehmen mit, entsprechende Verdachtsfälle würden grundsätzlich überprüft. Die betroffene Frau habe allerdings nicht „genügend Informationen“ geliefert, um eine Überprüfung durchzuführen.
Nach dem Prozess in Frankfurt starten dem Bericht zufolge weitere Prozesse in Frankenthal, Düsseldorf und München.
Prozess wegen Corona-Ausbruchs in Pflegeheim startet
Sonntag, 19. Februar 2023, 09.45 Uhr: Eine Heimmitarbeiterin soll mit einem gefälschten Impfpass zur Arbeit gegangen sein. Dass sie sich mit Corona angesteckt hat, weiß die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Frage im Prozess: Ist sie der fahrlässigen Tötung schuldig?
Besonders zu Beginn der Pandemie starben bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen oft jeweils Dutzende Seniorinnen und Senioren. Darauf folgten mehrfach Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, die aber zum Beispiel in Wolfsburg oder Mannheim eingestellt wurden. Nun muss sich von Dienstag (21. Februar) an nach einem Corona-Ausbruch eine frühere Pflegeheimmitarbeiterin vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Sicher ist: Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt.
Die Pflegeheim-Beschäftigte soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Sie hatte Ende November 2021 trotz einer Corona-Infektion im familiären Umfeld zunächst weiter in dem Hildesheimer Heim als sogenannte Alltagsbegleiterin arbeiten dürfen. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Jedoch soll die Frau unbemerkt selbst bereits mit Corona infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen angesteckt haben – es folgte eine Kette von Infektionen. Bei dem Ausbruch starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen.
Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden mit Corona infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hat bisher die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben, aber abgestritten, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein.
Für den Prozess sind nach Angaben des Landgerichts zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden. Insgesamt sind fünf Prozesstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 21. März gesprochen werden.
Laut RKI ist Corona-Inzidenz auf einem „vergleichsweise niedrigen Niveau“
Samstag, 18. Februar 2023, 15.05 Uhr: Die bundesweite Corona-Inzidenz liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) weiterhin auf einem „vergleichsweise niedrigen Niveau“. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz sei in der vergangenen Woche im Vergleich zur Vorwoche allerdings leicht angestiegen, schrieb das RKI in seinem wöchentlichen Bericht zu Corona am Donnerstagabend.
Der Anteil der bisher dominierenden Omikron-Linie BA.5 ging indes weiter zurück und lag in der Woche bis zum 5. Februar nur noch bei 54 Prozent. Der Anteil der Linien BA.2 und XBB.1 inklusive Sublinien stieg dagegen auf 22 und 20 Prozent. Die Werte basieren allerdings auf geringen absoluten Zahlen, denn das vollständige Viruserbgut wird nur bei einem sehr kleinen Anteil positiver Proben untersucht.
„Vorläufige Daten lassen vermuten, dass sowohl XBB.1.5 als auch einige Sublinien von BA.2.75 einen Übertragungsvorteil gegenüber anderen Sublinien sowie deutliche Immunfluchteigenschaften besitzen“, hieß es. Es sei daher in den kommenden Wochen mit steigenden Anteilen zu rechnen. Allerdings werde mit der zunehmenden Verbreitung keine Erhöhung der Krankheitsschwere beobachtet.
Insgesamt ist die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in Deutschland in der vergangenen Woche gestiegen. Sie liege „im oberen Wertebereich der vorpandemischen Jahre um diese Zeit“. Der Anteil der festgestellten Influenza B-Viren von allen Influenzaviren stieg laut RKI in den vergangenen Wochen erheblich an. Es bleibe daher wichtig, bei Symptomen Kontakte zu meiden und zu Hause zu bleiben.
Pandemie auch im schulischen Bereich beendet
Freitag, 17. Februar 2023, 06.53 Uhr: Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hat sich erleichtert über den Wegfall der coronabedingten Einschränkungen an Schulen gezeigt. Die Pandemie könne nunmehr auch für den schulischen Bereich als beendet angesehen werden, sagte sie mit Blick auf das am Montag beginnende zweite Schulhalbjahr 2022/23.
Die Herausforderungen der Pandemie seien nach drei Jahren Ausnahmezustand gemeinsam gemeistert worden. „Vor allem möchte ich allen Lehrkräften danken; sie sind und waren für die Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Garant für Stabilität und Orientierung in diesen so unsicheren Zeiten.“
Für den Schulbereich gebe es keine Testpflicht mehr. Wer aber Erkältungssymptome habe, solle sich weiterhin zu Hause testen, riet Oldenburg. Dafür würden Schulen weiter mit Selbsttests ausgestattet. So könnten sie Infektionsketten effektiv unterbrechen und Sicherheit im Schulalltag gewährleisten.
Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr. Empfohlen wird das Tragen der Maske aber weiterhin bei Erkältungswellen, bei engem Kontakt zu anderen in Innenräumen und wenn man selbst Erkältungssymptome hat. Wie schon vor der Pandemie gelte der Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“
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