Immer wieder kommt es vor, dass in Rezepturen Fertigarzneimittel verarbeitet werden, zum Beispiel Tabletten bei der Kapselherstellung. Dabei entstehen oft Anbrüche. Laut Arzneimittelpreisverordnung darf der volle Preis abgerechnet werden. Trotzdem gibt es immer wieder Retaxationen, insbesondere dann, wenn eine Rezeptur immer wieder in einer Apotheke für Versicherte derselben Kasse oder gar für dieselbe Person hergestellt wird. Das DeutscheApothekenPortal gibt Tipps, wie man hier Ärger vermeiden kann.
Entstehen bei der Verwendung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen Anbrüche, stellt sich immer wieder die Frage, ob diese ganz oder anteilig berechnet werden dürfen. In § 5 Abs. 2 Satz 2 AMPreisV steht dazu Folgendes:
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