Gestern hat der Deutsche Bundestag die Immunität des CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben – die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen Korruptionsverdachts. Nun teilte Nüssleins Anwalt mit, dass sein Mandant sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion ruhen lässt.
So etwas hat Seltenheitswert: Gestern Vormittag hob der Deutsche Bundestag die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüsslein auf. Unmittelbar danach begannen Beamte unter anderem das Bundestagsbüro Nüßleins und sein Wahlkreisbüro in Günzburg zur durchsuchen. Insgesamt ließ die Generalstaatsanwaltschaft München 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen und Beweismittel sicherstellen. Es heiß, es bestehe ein Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken.
Unbestätigten Medienberichten zufolge besteht der Verdacht, dass der CSU-Politiker für die Vermittlung eines Masken-Geschäfts mit dem Bund und der bayerischen Staatsregierung mehr als 600.000 Euro Provision erhalten und sie nicht versteuert hat.
Unmittelbar nach den Durchsuchungen hatte Nüßlein zu den Vorwürfen geschwiegen. Nun teilte laut Deutscher Presse-Agentur Nüßleins Anwalt mit, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet halte. Es sei derzeit aber noch nicht absehbar, wann sich Nüßlein „im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen zu Einzelheiten äußern kann“, wird Rechtsanwalt Gero Himmelsbach zitiert. Sein Amt als Fraktionsvize hat der Abgeordnete aber niedergelegt.
Auch die Staatsanwaltschaft weiß noch nicht, wie lange die Auswertung der beschlagnahmten Dokumente dauern wird. Neben Nüßlein gibt es in dem Verfahren noch einen zweiten Beschuldigten, dessen Identität aber unklar ist.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging heute nicht näher auf die Vorwürfe gegen seinen Fraktionskollegen ein. Er erklärte, dass in der Anfangsphase der Pandemie zahlreiche Abgeordnete – und auch Bürger:innen – Angebote für die damals raren Schutzmasken gemacht hätten. Die Angebote seien an einen Beschaffungsstab weitergeleitet worden, der sie geprüft habe. Es habe bald ein relativ eingespieltes System für die Prüfung gegeben – nicht alle Angebote waren seriös. Auch von Nüsslein seien Angebote geprüft worden. Nach seinem Kenntnisstand, so Spahn, sei das Prüfverfahren dort genauso gelaufen wie bei allen anderen auch.
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