Linksfraktion fordert FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis

Die Maskenbeschaffung durch den Bund im vergangenen Jahr, aber auch die anstehende weitere Verteilung medizinischer Masken beschäftigt auch die Linksfraktion im Bundestag. In einem jüngst eingebrachten Antrag, der am morgigen Freitag im Bundestag besprochen werden soll, fordert sie die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ausreichend bezahlbare Masken zur Verfügung stehen. Zudem solle sie für private Käufe die Abgabepreise deckeln – in Höhe der Selbstkosten.  

Seit Kurzem sind „medizinische Masken“, unter die Bund und Länder FFP2/KN95/N95- beziehungsweise OP-Masken subsumieren, unter anderem im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Auch am Arbeitsplatz müssen sie laut Bund-Länder-Beschluss getragen werden, wenn es zu eng wird. Letztere Vorgabe hat das Bundesarbeitsministerium mit der gestern in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisiert. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten diese Masken zur Verfügung zu stellen haben, wenn bestimmte Anforderungen an die Raumbelegung oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können – oder die Tätigkeit mit einem erhöhten Aerosolausstoß verbunden ist. Die Verordnung listet im Übrigen explizit auf, welche Masken dies sein können.

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Auch die Sozialpolitiker:innen der Linksfraktion im Bundestag sind überzeugt, dass FFP-Masken einen wirksamen Selbstschutz vor Übertragung bieten und eine Pflicht zum Tragen epidemiologisch sinnvoll ist, wenn Abstandsregeln nicht durchgehend eingehalten werden können. Sie meinen aber auch: „Damit alle Menschen Zugang zu FFP2-Masken haben, hat die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und bezahlbar sind“. Und so hat die Fraktion nun einen Antrag vorgelegt, dessen Titel eigentlich schon alles sagt: „FFP2-Masken zentral beschaffen – Preise staatlich regulieren“. 

Darin fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, von den bestehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch zu machen. § 5 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c) und f) IfSG ermöglichen es dem Bundesgesundheitsminister nämlich, zur Sicherstellung der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung per Rechtsverordnung Maßnahmen zur Beschaffung zu treffen – ebenso Regelungen „zum Vertrieb, zur Abgabe, Preisbildung und -gestaltung, Erstattung sowie Vergütung“. Für private Käufe müssen aus Sicht der Linksfraktion die Abgabepreise für FFP2-Masken auf die Selbstkosten gedeckelt werden – Gewinn soll also niemand machen.

Die Regierung müsse zudem Arbeitgeber:innen verpflichten, ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz und für den Arbeitsweg kostenfrei mit FFP2-Masken auszustatten.  Nicht zuletzt fordert der Antrag die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für Grundsicherungsleistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, einen Corona-Zuschlag von mindestens 100 Euro zu gewähren. Für Bezieher:innen von Grundsicherung müssten überdies „die bisher kleingerechneten“ Regelbedarfe auf 658 Euro bedarfsdeckend ausgestaltet werden, heißt es.

Ferschl: Es geht um Menschenleben

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag und Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit, erklärte gegenüber DAZ.online: „Ja, es geht darum in die Wirtschaft einzugreifen und Regelungen zu ‚Vertrieb, zur Abgabe, Preisbildung und -gestaltung‘ vorzunehmen, so wie es das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht“. Angesichts der pandemischen Lage sei nicht vermittelbar, warum die Bundesregierung nicht von ihren eigenen Gesetzen Gebrauch mache. „Masken müssen staatlicherseits zentral beschafft und die Abgabepreise müssen streng reguliert werden. Wie beim Impfstoff, so auch bei den Masken“. Einmal mehr überlasse die Bundesregierung Versorgung und den Schutz der Bevölkerung privaten Unternehmen. „Der Staat muss regulierend eingreift, denn es geht um Menschenleben, so Ferschl.

Am morgigen Freitag steht der Antrag auf der Tagesordnung des Bundestags. 

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