Das AvP-Insolvenzverfahren ist eröffnet

Wie erbeten und erwartet hat das Amtsgericht Düsseldorf am 1. November 2020 das Insolvenzverfahren des Apothekenrechenzentrums AvP Deutschland GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt, der das Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter begleitet hat.

Nun ist das Insolvenzverfahren der AvP offiziell eröffnet. Das teilt der Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos mit. Er war bislang schon als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. In dieser Position hat er bereits Teile der AvP verkaufen und damit deren Weiterführung sicherstellen können. Dazu zählt auch das Geschäft mit den Krankenhaus-Apotheken, das künftig Noventi übernimmt. Ebenso das Geschäft mit den „sonstigen Leistungserbringern“; dieses übernimmt die Tochtergesellschaften RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH und Styra & Partner GmbH. Nun kann es richtig losgehen: Für die betroffenen Apotheken heißt das insbesondere, dass sie ihre Forderungen gegen AvP anmelden müssen – und zwar bis zum 24. November 2020. Bei der Forderungsanmeldung ist darauf zu achten, dass angekreuzt wird, dass man Aussonderungsansprüche geltend macht. Das sollte auch geschehen. Sollte der Insolvenzverwalter der Aussonderung nicht nachkommen, muss der Anspruch außerhalb des Insolvenzverfahrens auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. 

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„Für uns wird es nun in den kommenden Wochen darum gehen, den Forderungsbestand der AvP einzuziehen und die anzumeldenden Forderungen der Apotheken zu prüfen“, erklärt Hoos. „Darüber hinaus gilt es, die Vergangenheit des Unternehmens aufzuarbeiten und sich ergebende insolvenzspezifische Ansprüche geltend zu machen. Nicht zuletzt sollen aber auch für die verbleibenden Beschäftigten sowie die restlichen Geschäftsbereiche zufriedenstellende Lösungen gesucht werden.“

Wie der öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts Düsseldorf zu entnehmen ist, wird am Dienstag, den 15. Dezember 2020 um 11 Uhr, im Congress Center Düsseldorf Süd die Gläubigerversammlung stattfinden, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. Hier werden die Gläubiger über die Person und Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters sowie die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens Beschlüsse fassen.

Am 15. September 2020 hatte die in Düsseldorf ansässige AvP Deutschland GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Mit rund 3.500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro gehörte AvP zu den großen Abrechnungsdienstleistern in Deutschland. Allein das Abrechnungsgeschäft mit den Krankenhaus-Apotheken hatte ein jährliches Rezeptvolumen von rund 3 Milliarden Euro. „Wir freuen uns, dass wir bereits in den ersten Wochen des Verfahrens diesen Geschäftsbereich der AvP sicher und ohne Komplikationen für die Apotheken an Noventi verkaufen konnten, denn er zählt zu den versorgungsrelevanten Bereichen“, so Hoos. Anfang November wird Noventi mit Geschäftsmodellen auf die ehemaligen AvP-Kunden zukommen. 

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