Botendienst-Honorar unter Beschuss

Bei der Öffentlichen Anhörung zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgegesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags war schnell klar: Abgesehen vom Votum der ABDA hält sich die Zustimmung zur Vergütung der Botendienste der Apotheken in Grenzen. Auch das Verbot von Abgabeautomaten kommt nicht gut an.

Diese Anhörung hatte es in sich: 90 Minuten lang hatten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag am gestrigen Mitwochnachmittag Gelegenheit, die geladenen Verbände und Sachverständigen zu den einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) zu befragen. Die mittlerweile durch Änderungsanträge deutlich abgespeckte Version enthält neben einem Honorartopf für neue pharmazeutische Dienstleistungen auch eine Verankerung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht. Zu beiden Punkten waren durchaus auch kritische Töne zu vernehmen.

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Noch schlechter kam die geplante Vergütung der Botendienste der Apotheken weg. Selbst mit der im Vergleich zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung halbierten Pauschale von 2,50 Euro pro Lieferung konnten sich einige der befragten Verbände nicht anfreunden. „Eine Verstetigung lehnen wir ab“, sagte etwa Elisabeth Fix von der Caritas. Sie fürchtet, dass von einer Verteilung mit der berühmten Gießkanne vor allem Betriebe mit hoher Kundenfrequenz in den Städten und Ballungsgebieten profitieren würden. Es gelte aber, vor allem die Versorger auf dem Land zu stärken. Daher böten sich eher regionale Vereinbarungen mit den Krankenkassen an, meint Fix.

Dr. Siiri Ann Doka von der BAG Selbsthilfe sprach sich ebenfalls gegen eine pauschale Vergütung der Lieferdienste aus. Nach der Behindertenrechtskonvention haben laut Doka zwar auch Versicherte mit Einschränkungen einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung, die „gegebenenfalls auch entlohnt werden sollte“. Dazu müsse der Gesetzgeber aus ihrer Sicht jedoch entweder ein Anreizsystem oder gar eine Verpflichtung für die Apotheken schaffen. Eine undifferenzierte Entlohnung für die Botendienste lehnt die BAG Selbsthilfe allerdings ab.

Schmidt: Kein Honorar, sondern Anreiz

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte, es handele sich bei der geplanten Vergütung eben nicht um ein Honorar, sondern um einen Anreiz für die Apotheken, Botendienste anzubieten. Die Betriebe würden lediglich wirtschaftlich in die Lage versetzt, entsprechende Dienste leisten zu können. Er halte diesen Schritt für „notwendig und sinnvoll“. Die Abrechnungszahlen zeigten zudem, dass die Apotheken das Angebot sehr verantwortungsvoll nutzten – immerhin blieben die Kosten dafür bisher deutlich unter jenen, die das Bundesministerium für Gesundheit in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veranschlagt hätte.

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