Erst im Dezember hat die STIKO sich für die Impfung mit demTotimpfstoff Shingrix ausgesprochen. Die Entscheidung des G-BA, ob der Schutzvor Gürtelrose auch kassenleistung wird, steht derzeit noch aus. Die Siemens Betriebskrankenkasse hatdies jedoch bereits für ihre Patienten entschieden: Sie übernimmt die Impfung für die von der STIKO umrissene Patientengruppe.
Mitte Dezember hat die Ständige Impfkommission (STIKO) amRobert-Koch-Institut (RKI) eine Impfempfehlung für Herpes zoster beschlossen.Geht es nach den Experten der STIKO, sollen künftig alle Personen ab 60 Jahren dieSchutzimpfung mit dem Totimpfstoff Shingrix als Standardimpfung erhalten. LiegenGrunderkrankungen vor oder eine Immunsschwäche, soll das Impfalterbereits bei 50 Jahren liegen. Hierzu können Patienten mit HIV-Infektion, Rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes (SLE), chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus gehören.
STIKO-Empfehlung nicht automatisch Kassenleistung
Allerdings ist mit dieser Empfehlung der Weg zum Patienten noch längst nicht geebnet. Denn ob die Schutzimpfung Leistung der Krankenkassen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). In der Regel folgt dieser jedoch den Empfehlung der STIKO und nimmt diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie auf. Nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung hat der G-BA für seinen Beschluss drei Monate Zeit. In Kraft treten kann der Beschluss aber erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von weiteren zwei Monaten. Darüber hinaus besteht aber für die Kassen die Möglichkeit, die Impfung ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen anzubieten. Dies hat die SBK nun getan.
SBK erstattet Gürtelrose-Impfung mit Totimpfstoff
Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) hat für ihre Patienten bereits eine Entscheidung hin zur Impfung mit Shingrix getroffen – noch vor Beschluss des G-BA. Die Krankenkasse gibt bekannt, dass sie für die Kosten der Gürtelrose-Impfung für ihre Patienten aufkommen wird, und zwar für die von der STIKO umrissenen Patientengruppe.
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