Ministerium: Botendienste statt Online-Apotheken

In den vergangenen Tagen hat ein Eintrag auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums für Ärger im Apothekerlager gesorgt: Im Glossar hieß es zum Thema E-Rezept, dass Patienten ihre E-Rezepte aus Online-Sprechstunden direkt bei einer Online-Apotheke einlösen könnten. Das sei sicherer und spare Zeit. Nun hat das Ministerium den Text geändert. Die Online-Apotheken kommen nun gar nicht mehr vor, vielmehr wird auf die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken hingewiesen.

Bei der Einführung des E-Rezeptes ist den Apothekern eines wichtig: Dass der Patient weiterhin die Wahl behält, an welche Apotheke er seine digitale Verordnung weiterleitet. Eigentlich will das auch das Bundesgesundheitsministerium erreichen. Im Apotheken-Stärkungsgesetz ist dazu jedenfalls eine Passage enthalten, in der es Ärzten und EU-Versendern verboten werden sollen, Patienten mithilfe des E-Rezeptes zu lenken. Doch ein Satz auf der Homepage des BMG hatte all dies in Zweifel gestellt. Dort hieß es: „Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“

Mehr zum Thema

Homepage des Ministeriums

BMG: Das E-Rezept im Versandhandel ist sicherer und spart Zeit und Wege

Der Protest der Apotheker war groß. Nach Informationen von DAZ.online haben mehrere Kammern und Verbände das Ministerium angeschrieben, auch einzelne Apotheker beschwerten sich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Und selbst die ABDA reagierte sofort: Man habe das Ministerium kontaktiert, der Text sei nicht tragbar, sagte ein Sprecher. Im BMG hat man nun ein Einsehen. Der Text wurde am heutigen Freitagvormittag geändert. Nun lautet er:

Quelle: Den ganzen Artikel lesen