Gematik lässt ersten E-Health-Konnektor zu

Im August dieses Jahres hatte die Compugroup ihren E-Health-Konnektor bei der Gematik zur Zulassung eingereicht – nach eigener Aussage als erster Hersteller. Wie am vergangenen Freitag bekannt wurde, hat er nun die Zulassung erhalten. Über ein Software-Update kann nun der Konnektor „KoCoBox MED+“ zum E-Health-Konnektor werden. Bevor er bundesweit eingeführt wird, soll er im Rahmen von Feldtests in verschiedenen Regionen im 1. Quartal 2020 getestet werden.

Der Konnektor ist sozusagen der Router, über den sich die Akteure im Gesundheitswesen an die Telematikinfratsruktur anbinden müssen. Verschiedene Modelle von mehreren Herstellern sind zu haben, in den meisten Arztpraxen müsste zumindest theoretisch auch schon einer stehen. Denn die Anbindung bei den Medizinern musste bis Ende Juni dieses Jahres erfolgen. Allerdings hatte bis vor Kurzem kein Gerät die Zulassung als E-Health-Konnektor. Der bedarf es nämlich für Anwendungen wie dem Notfalldatensatz, dem elektronischen Medikationsplan oder dem E-Rezept. Ohne Zulassung kann der Konnektor wie bisher auch nur für das Versichertenstammdatenmanagement verwendet werden. 

Seit vergangenem Freitag hat nun das erste Gerät die Zulassung als E-Health-Konnektor erhalten. Das teilte die Gematik am vergangenen Freitag mit. Über ein Software-Update wird nun der Konnektor „KoCoBox MED+“ der CompuGroup Medical (CGM) zum E-Health-Konnektor. Ein Gerätetausch mit einem bereits vorhandenen Konnektor ist nicht erforderlich. Hersteller CGM hatte den Konnektor im August zur Zulassung eingereicht. Bis er flächendeckend verfügbar ist, dauert es aber noch eine Weile. 

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Zuvor sind für das 1. Quartal 2020 noch Feldtests in verschiedenen Regionen geplant. Wenn diese erfolgreich verlaufen, können die Anwendungen in ganz Deutschland in Apotheken und Arztpraxen eingeführt werden. Bis Ende September 2020 sollen demnach alle Apotheker an die TI angebunden sein. So wurde es im Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) festgelegt. Die ABDA hatte bis zuletzt auf eine Verlängerung dieser Frist gedrängt, weil sie Bedenken hat, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Apotheken mit allen benötigten Komponenten versorgt sind. Für die Apotheker ist im DVG bislang aber keine Sanktion vorgesehen, sollten sie die neue Frist nicht einhalten.

Verwirrung im Vorfeld 

Im Vorfeld der Zulassung grassierten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Apotheken die Konnektoren bereits vorab kaufen sollten oder nicht. Einige Hersteller, darunter auch CGM, hatten diese schon seit einer Weile zum Frühbucherpreis angeboten – die Auslieferung sollte erst nach erteilter Zulassung und dem Update erfolgen. Die Verbände hingegen hatten stets geraten, erst zu bestellen, wenn die Gematik die Zulassung erteilt hat. Denn ohne Zulassung seien die Geräte nicht förderfähig hieß es. Diese Auffassung teilte jedoch der GKV-Spitzenverband, über den die Förderung läuft, nicht.

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