Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform

Der Beschluss der Apothekenreform im Bundeskabinett istknapp einen Monat alt. Inzwischen steht fest, wann die dazu gehörigeSammelverordnung und das Apotheken-Stärkungsgesetz im Bundesrat erstmalsbesprochen werden sollen. Aber auch ein grober Zeitplan für die Diskussionen imBundestag steht nun. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz mit dem Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte im November beschlossen werden.

Wie geht es weiter mit der von der Bundesregierung geplantenApothekenreform? Die Erinnerungen an den Kabinettsbeschluss aus dem Juli sindnoch frisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass dasVorhaben im Herbst parlamentarisch beraten werden soll. Doch die Frage nach demweiteren Verlauf ist nicht einfach beantwortet. Dies liegt zunächst daran, dassdie Reform in zwei Teile aufgegliedert wurde: Eine Sammelverordnung, mit derunter anderem das Apothekenhonorar und die Apothekenbetriebsordnung verändertwerden sollen, und das Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem unter anderem dasRx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich und die pharmazeutischen Dienstleistungenkommen sollen.

Die Sammelverordnung: Wie der Zeitplan für dieUmsetzung der Sammelverordnung ist, hatte DAZ.online bereits berichtet. ZurErinnerung: In der Verordnung will die Bundesregierung die Notdienstpauschaleerhöhen und einige Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung vornehmen. Unteranderem soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neueBotendienst-regelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger. Am20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen.Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach derVeröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Für die Anpassung desApothekenhonorars gibt es eine Drei-Monats-Frist – ein möglicher Termin wärealso Ende Dezember 2019.

Die genauen Inhalte der Verordnung und deren mögliche Umsetzungstermine können Sie nochmals hier nachlesen.

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