Achtung Weihnachtsgewürz wird zurückgerufen: Kardamom mit Salmonellen belastet

Rückruf: Kardamom-Gewürz mit Salmonellen belastet

Wer zuhause schon mit dem Weihnachtsplätzchen backen beginnen will, sollte nochmal die Zutaten überprüfen. Denn derzeit wird ein bestimmtes Kardamom-Gewürz zurückgerufen, weil es mit Salmonellen belastet sein könnte. Diese Bakterien können unter anderem zu Durchfall führen.

Salmonellen im Kardamom-Gewürz

Kardamom gehört eigentlich zu den gesunden Weihnachtsgewürzen. Doch bestimmte Packungen können der Gesundheit womöglich schaden. Denn wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ berichtet, ruft das Unternehmen TSI ein bestimmtes Kardamom-Gewürz zurück, weil es mit Salmonellen belastet sein könnte.

Häufig beim Weihnachtsgebäck verwendetes Gewürz

Den Angaben zufolge warnt das Unternehmen TSI aus dem niedersächsischen Zeven vor einem mit Salmonellen belastetem Kardamom-Gewürz, das häufig bei Weihnachtsgebäck verwendet wird.

Betroffen von dem Rückruf ist „Müllers Kardamom in der Schale gemahlen“ in Beuteln zu 10 Gramm.

Die Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 31.01.2021 und 31.02.2021 haben die Chargennummer / Los-Kennzeichnung: 01.2021 A23 – 02.2021 A02 – 02.2021 A03 – 02.2021 B03 – 02.2021 C05 – 02.2021 A06 – 02.2021 B06.

Bakterien können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen

Salmonellen können Auslöser von schweren Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein.

Die Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber.

In der Regel klingen die Beschwerden nach einigen Tagen von selbst wieder ab.

Bei der Zubereitung von Backwaren oder ähnlichem ist aufgrund der hohen Temperaturen beim Backen normalerweise von keinen gesundheitlichen Bedenken auszugehen.

„Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen“, heißt es auf dem Portal „Lebensmittelwarnung.de“. (ad)

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